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Begriffserläuterungen

Glossar-Eintrag für

Niedrigstenergiegebäude

Begriff: Niedrigstenergiegebäude
Bedeutung:

Energiestandard für zukünftige Gebäude, unterschiedlich definiert von der EU-Kommission (will einen Standard entsprechend Effizienzhaus 40) und von der deutschen Bundesregierung (will einen Effizienzhaus-75-Standard)

Beschreibung:

Energiestandard für zukünftige Gebäude, unterschiedlich definiert von der EU-Kommission (will einen Standard entsprechend Effizienzhaus 40) und von der deutschen Bundesregierung (will einen Effizienzhaus-75-Standard).

In der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird das Niedrigstenergiegebäude umschrieben als "ein Gebäude, das eine sehr hohe (...) Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden".

Die Leitlinie ("Guidance Note") 2016/1318 der Kommission, die diese inzwischen wieder zurückgezogen hat, geht ins Detail. Europa wird darin in vier Klimazonen eingeteilt. Deren genaue Grenzen fehlen dort, aber Berlin fällt zum Beispiel in den "ozeanischen Raum". Es gibt außerdem eine Unterscheidung zwischen Bürogebäude und Wohnhaus.

Für ein „Einfamilienhaus“ – Mehrfamilienhäuser werden nicht erwähnt – im ozeanischen Raum wird als „Nettoprimärenergieverbrauch“ bis zu 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr vorgeschlagen; das entspricht ungefähr dem KfW-40-Haus. Ziel solle es sein, einen Anteil von 35 Kilowattstunden von einem Verbrauch von bis zu 65 Kilowattstunden „durch vor Ort gewonnene Energie aus erneuerbarenQuellen“ zu decken.

Für ein „Bürogebäude“ (andere Nichtwohngebäude finden ebenfalls keine Erwähnung) soll der Nettoprimärenergieverbrauch bis zu 55 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr betragen, wobei von den benötigten 100 Kilowattstunden 45 Kilowattstunden vor Ort erneuerbar gewonnen werden sollen.

Da die EPBD-Richtlinie keine Verordnung ist, müssen die einzelnen EU-Staaten sie erst noch in nationales Recht umsetzen. Im Unterschied zur EU-Kommission will die deutsche Bundesregierung allerdings den gültigen Dämmstandard der Energieeinsparverordnung (EnEV) als Niedrigstenergiegebäude definieren, der etwa einem fiktiven Effizienzhaus 75 entspräche.

Englisch: Nearly Zero-energy Building

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