Planer, Handwerker und Architekten sind bei Konzepten gefragt
Luftdichte Gebäudehülle ist eine Herausforderung

Mit einem Blower-Door-Test lässt sich die Luftdichtigkeit überprüfen. © S. Thole
Die Energieeinsparverordnung sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden. Der baubegleitende Sachveständige ist in der Regel verantwortlich für das Luftdichtheitskonzept.
Der Verlauf der luftdichten Ebene wird in den Bauzeichnungen festgelegt. In der Regel ist die Luftdichtheitsschicht raumseitig der Dämmebene anzuordnen. Der Wechsel der Luftdichtheitsebene in Konstruktionen sollte bei der Planung vermieden werden, ebenso ist es sinnvoll die Anzahl der Durchdringungen der Luftdichtheitsebene gering zu halten. Sind Durchdringungen notwendig, so müssen sie mit geeigneten Anschlusslösungen geplant sein. Eine Erleichterung für die Erstellung eines luftdichten Gebäudehülle ist es, die Länge von Fugen und Anschlüssen zu minimieren.
Die für die Herstellung der luftdichten Ebene relevanten Details werden festgestellt und am besten für alle Baubeteiligten in einer Checkliste aufgelistet.