Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Kosten und Förderung Solarthermie

Die Kosten für eine Solarthermie-Anlage sind schwer zu beziffern, da sie von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängen. Für eine Anlage zur reinen Trinkwassererwärmung sollte man laut Bundesverband Solarwirtschaft für ein Einfamilienhaus alles in allem etwa 4.000 bis 6.000 Euro veranschlagen; eine Anlage, die zusätzlich die Heizung unterstützt, schlägt mit zirka 8.000 bis 10.000 Euro zu Buche (jeweils inklusive Montage). Die staatlichen Fördergelder erleichtern die Anschaffung. Auch bieten einige Hersteller attraktive Einsteigerpakete an.

Basisförderung (im Bestand)

  • Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung in Bestandsbauten beträgt bis zu 140 Euro/m². Der Mindestbetrag liegt bei 2.000 Euro.
  • Bei Anlagen zur Warmwasserbereitung gibt es im Bestand bis zu 50 Euro pro m2, mindestens 500 Euro. Diese Förderung ist neu.

Innovationsförderung (Neubau und Bestand)

  • Gefördert werden Anlagen zwischen 20 m2 und 100 m2. Die Förderung erfolgt entweder nach Kollektorfläche oder nach Ertrag.
  • Im Neubau gibt es für Warmwasseranlagen bis zu 75 Euro pro m2, im Bestand sind es 100 Euro pro m2.
  • Bei Anlagen zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung liegen die Förderbeträge bei bis zu 150 Euro im Neubau und bei 200 Euro pro m2 im Altbau.

In der Innovationsförderung gefördert werden Solarkollektoranlagen, deren gelieferte Wärme effektiv der Raumheizung oder Warmwassererwärmung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche dient. Alternativ gibt es Förderung für Solarkollektoranlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung mit einem solaren Deckungsgrad von mindestens 50 Prozent in Gebäuden, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nichtüberschritten wird. Die Höchstwerte der EnEV 2013, Anlage 1 Tabelle 2 dürfen nicht überschritten werden. Förderfähig sind auch Solarkollektoranlagen zur solaren Kälteerzeugung (einschließlich Prozesskälte) oder zur überwiegenden Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz.

Bonus

Für Gebäude, die mindestens die Anforderung an ein Effizienzhaus 55 erfüllen, gibt es zusätzlich einen Sonderbonus in Höhe der Hälfte der Basisförderung. Für die Kombination mit anderen förderfähigen Anlagen auf Basis Erneuerbarer beträgt der Bonus 500 Euro. Kombibonus und Effizienzbonus sind kumulierbar. Einen Bonus von 500 Euro gibt es auch für den Anschluss ans Wärmenetz

Koppelung mit KfW-Programmen

Es gibt außerdem die Möglichkeit, Zuschüsse und eine Finanzierung per zinsvergünstigtem Kredit zu kombinieren im KfW-Programm 167.

Anträge auf Basis- und Bonusförderung müssen innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.