Finanzierung
Quelle: Fotolia

Sanierung durch neue Fenster

Das KfW-Programm 152 ist zur Finanzierung einzelner Sanierungsmaßnahmen gedacht und lässt sich auch für Maßnahmen an Dach und Fassade verwenden, die der energetischen Optimierung der Gebäudehülle dienen.

Vergeben wird ein Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Außerdem ist die Einbeziehung eines Bausachverständigen zwingend vorgeschrieben und wird auch bezuschusst.

Die Förderung durch die KfW erfolgt beim Tausch alter durch neue Fenster.

Kostenfreie, außerplanmäßige Tilgungen sind möglich. Privatpersonen können das KfW-Förderprogramm nutzen, wenn sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden, bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder Mieter sind und mit Zustimmung ihres Vermieters sanieren. Der Antrag erfolgt bei der Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind Ausnahmeregelungen bei der Fenstererneuerung definiert.