Planer müssen ein Lüftungskonzept erstellen
Lüften ist mit unterschiedlichen Systemen möglich

Lüftungsanlagen sind bei dichten Gebäudehüllen häufig sinnvoll. © Petplei/Pixelio
Gebäudehüllen werden im Zuge maximaler Energieeffizienz luftdichter, damit möglichst wenig Wärmeenergie über die Außenhülle verloren geht. Das führt häufig dazu, dass in Neubauten, aber auch nach der Sanierung mit einer besseren Dämmung und dichteren Fenstern, Lüftungsanlagen notwendig sind. Auf jeden Fall notwendig ist ein Lüftungskonzept, das den zur Schimmelvermeidung notwendigen Luftaustausch sicherstellt. Es kann auch auf Fensterlüftung beruhen.
Laut Energieeinsparverordnung müssen Gebäude nach den Regeln der Technik luftdicht gebaut werden. Gleichzeitig soll der für die Hygiene erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt sein. Vorschriften, wie das zu erfolgen hat, finden sich in der EnEV nicht. Die DIN 1946-6 ist zwar nicht als Rechenregel in der EnEV verankert, aber sie ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik.
Als solche geht sie auch in die Rechtsprechung ein, was im Klartext bedeutet: Wer sich nicht darum kümmert, riskiert erhebliche Haftungsrisiken. Ist der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz nicht gewährleistet, drohen Schimmel und eine Gefährdung der Bausubstanz.