KfW vergibt Zuschuss für Baubegleitung

Berater müssen in der Effizienzexpertenliste sein. © Onigbanjo / Pixelio
Mit dem Zuschussprogramm 431 fördert die KfW-Bank die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu 4.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben. Eigentümer von Wohngebäuden, Selbstnutzer, Vermieter oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters können den Zuschuss bekommen.
Fördermittel gibt es für
- Leistungen zur Detailplanung
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
- Kontrolle der Bauausführung
- Abnahme und Bewertung der Sanierung
Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit den Programmen Energieeffizient Sanieren - Kredit (151/152), Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430), oder Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) oder Programmen von Landesförderinstituten, die aus diesen Mitteln von der KfW-Bank refinanziert werden genutzt werden.
Für die Gewährung des Baubegleitungszuschusses muss es einen Sachverständigen geben, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist.