Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Heizung mieten statt kaufen – Ist das sinnvoll?

Wenn die alte Heizung nicht mehr funktioniert und ausgetauscht werden muss, bedeutet das nicht zwangsläufig einen Neukauf. Als Alternative bietet sich das Leasen der Anlagen an. Contracting-Unternehmen bieten den Austausch der alten Heizung gegen eine neue, liefern den Brennstoff und kümmern sich um die Wartung. Im Gegenzug zahlt der Nutzer eine monatliche Contracting-Rate.

Mehr als 70 Prozent der Öl- und Gasheizungen in Deutschlands Keller sind älter als 15 Jahre. Der hohe Modernisierungsbedarf bei den Heizungen weckt nicht nur bei Heizungsbauern und Installateuren Hoffnungen auf ein gutes Geschäft. Auch Energieversorger und Stadtwerke wollen von der zu erwartenden Nachfrage profitieren und bieten ihren Kunden eine Art Leasingvertrag nach dem Motto: "Wohlfühlkomfort ohne Investition".

Das Geschäftsmodell der Energieversorger nennt sich Wärmeliefer-Contracting. Der Contractor tauscht die alte Heizung aus und stellt für eine feste Vertragslaufzeit – meist zehn oder 15 Jahre – eine moderne Heizungsanlage in den Keller des Kunden. Zusätzlich liefert er die Energie und bietet zugleich ein "Rundum-Sorglos-Paket" – wie es in der Branche heißt – aus Wartung und 24-Stunden-Entstörungsdienst. Die Kunden zahlen im Gegenzug über die vereinbarte Laufzeit des Vertrages ein monatliches Entgelt.

In Ein- und Zweifamilienhäusern ist Contracting selten

Entwickelt wurde die Idee des Wärmeliefer-Contractings vor allem für Verwaltungsgebäude und Schwimmbäder. "Der Contractor besitzt hier eine Menge Know-how und garantiert über die gesamte Laufzeit des Vertrages einen optimalen Betrieb. Das kann vor allem beim Einsatz neuerer Heizungstechnologie von großem Vorteil sein", berichtet ein Contracting-Experte der Energieagentur NRW.

Im Zuge der Energiewende suchen hunderte Energieversorger – vor allem kleinere Stadtwerke – nach neuen Geschäftsmodellen, schließen sich mit Installationsbetrieben vor Ort zusammen und bieten nun auch privaten Hausbesitzern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein solches Mietmodell für Heizungen an. Trotz niedriger Zinsen und der Möglichkeit einer KfW-Förderung, könne sich das Mieten der Heizungsanlage auch für Besitzer von Einfamilienhäuser lohnen, sagt der Experte. Der entscheidende Vorteil ist, dass der Hausbesitzer mit dem Austausch der alten und dem Betrieb der neuen Heizung nichts zu tun hat. Ein Contracting im Ein- und Zweifamilienhaus ist jedoch eher die Ausnahme.

Wärmecontracting: Was ist beim Kostenvergleich zu beachten?

Wer sich mit dem Gedanken daran trägt, seine Heizung zu mieten, sollte die Vollkosten vergleichen. Dazu gehören unter anderem Kapitalzins, Wartung, Instandhaltung, Betriebskosten, Brennstoffkosten, Wartungskosten und Versicherung, insgesamt 15 bis 20 Posten. "Zieht man sie alle in Betracht, ist Contracting durchaus preislich konkurrenzfähig. Ganz falsch wäre der Vergleich der reinen Energiekosten vorher und Contracting-Kosten nachher", sagt der Experte von der Energieagentur.

Professionelle Betreiber sind mit einer Vollkostenrechnung vertraut. Neben den großen Wohnungsbauunternehmen ist Contracting aber auch für die Besitzer von Drei- bis Vier-Familienhäusern attraktiv, die selbst in einer anderen Stadt wohnen.

Beim Neubau senkt Contracting die Baukosten

Beim Neubau ist es ebenfalls eine Option. Die Überlegung der Bauträger ist: Dadurch sinken die Baukosten. Gleichzeitig kann ein Contractor ganz andere Konzepte entwickeln, als es bei Einzelheizungen in jedem Gebäude möglich wäre. Also ein BHKW planen oder eine zentrale Wärmepume mit Nahwärmenetz. Solche Konzepte sind immer energieeffizienter als Einzellösungen. Denn die Versorgungskonzepte werden immer komplexer und da lohnt es sich, jemand ins Boot zu holen, der einem die Recherche und die Planungsarbeit abnimmt.

"Der energieeffiziente Betrieb über die Lebensdauer der Energieerzeugungsanlage macht den wirklichen Unterschied aus. Hier wird durch den professionellen Betrieb durch den Contractor im Vergleich zum Eigenbetrieb ein dauerhaft höherer Wirkungsgrad bei der Energieumwandlung erzielt", sagt der Experte. Trotzdem sei Contracting immer noch die Ausnahme und nicht die Regel.

Wenn einer der Faktoren fehlendes Know-how, fehlende personelle Kapazitäten oder fehlender Finanzierungsspielraum beim Kunden anzutreffen sind, lohnt es sich definitiv, über Contracting als alternative Projektabwicklungsform nachzudenken. Zu empfehlen ist, verschiedene Angebote einzuholen. So hat man die Gewähr, dass man eine gute Maßnahme bekommt.

Verträge genau unter die Lupe nehmen

Ein Problem, das häufig von Verbraucherschützern kritisiert wird, sind die komplizierten und für Kunden oft unverständlichen Verträge, die das Wärmeliefer-Contracting regeln. Kunden sollten die Verträge genau lesen, raten Rechtsexperten. Dinge, die unklar sind, sollte man sich genau erklären lassen.

Ein Punkt, der oft sehr unterschiedlich geregelt ist, betrifft die sogenannte Preisanpassungsklausel. Contracting-Firmen gleichen mit ihnen unvorhersehbare Preisschwankungen aus: Steigen etwa die Kosten für Erdgas zahlt der Kunde mehr. Das ist im Prinzip gerecht, allerdings muss auf der anderen Seite dann auch im Vertrag geregelt sein, dass der Contractor dies andersherum genauso handhabt. Wenn das Erdgas billiger wird, muss er dies ebenfalls an den Kunden weitergeben.

Ein weiterer Punkt, der von Anfang an klar geregelt sein sollte, ist, was mit der Heizungsanlage am Ende der Vertragslaufzeit passiert. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder der Contractor baut die Heizung aus, er verkauft sie zu einem näher zu bestimmenden Wert an den Kunden oder gibt sie kostenlos ab, wenn der Kunde weiterhin den Brennstoff bezieht, wie das zum Beispiel die Stadtwerke Langenfeld tun. von Susanne Ehlerding