Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Eneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt bei Neubauten den Einsatz von erneuerbaren Energien oder alternative Maßnahmen vor. Erlaubt sind alle Formen von erneuerbaren Energien, diese können auch miteinander kombiniert werden. Beispielhaft nennt das Bundesumweltministerium folgende Energiequellen:

Energiequellen

  • Solarthermie: Der Kollektor muss bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen eine Fläche von vier Prozent der beheizten Nutzfläche aufweisen. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen reicht eine Fläche von drei Prozent. Eigentümer anderer Gebäude müssen ihren Wärmeenergiebedarf mindestens zu 15 Prozent mit der Solaranlage decken.
  • Holz, Geothermie und Umweltwärme: Diese Energien müssen jeweils zu mindestens 50 Prozent die Wärmeversorgung sicherstellen.
  • Pflanzenöl: Die Verwendung dieses Rohstoffs ist nur in Verbindung mit modernen Brennwertkesseln zulässig. Zudem muss mindestens die Hälfte der Wärmeversorgung mit Pflanzenöl erfolgen.
  • Biogas: Der Einsatz ist nur in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erlaubt. Der Wärmebedarf muss zu mindestens 30 Prozent durch diesen Rohstoff gedeckt werden.

Alternativen

Wer keine erneuerbaren Energien verwenden möchte, dem bieten sich alternativ folgende Möglichkeiten:

  • Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes um 15 Prozent nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Deckung des Energiebedarfs mit Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung zu mindestens 50 Prozent
  • Versorgung über Nah- und Fernwärme, wenn die Wärme zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Anlagen gewonnen wird

Wer weder erneuerbare Energien einsetzen noch Alternativmaßnahmen ergreifen kann, ist von der Nutzungspflicht befreit. Auch wenn die Maßnahmen den Bauherren besonders hart treffen, kann die Pflicht erlassen werden. Das EEWärmeG gilt lediglich für Neubauten.

Die Bundesländer können schärfere Gesetze erlassen. Für bestehende Gebäude ist die Nutzung von erneuerbaren Energien seit Anfang 2010 in Baden-Württemberg vorgeschrieben, über eine Verschärfung wird diskutiert. Andere Bundesländer wollten nachziehen, bislang liegen aber noch keine konkreten Pläne vor.

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