Bei kleinen PV-Anlagen ändert sich nichts
Betreiber von Fotovoltaikanlagen auf Ein-und Mehrfamilienhäusern können auch in Zukunft mit einer festen Einspeisevergütung rechnen, denn diese Anlagen sind in der Regel deutlich kleiner als 100 kWp. Die genaue Förderhöhe zum Inbetriebnahme-Zeitpunkt ist wie bisher abhängig vom PV-Zubau in den Vormonaten und der Anlagengröße. Für Anlagen größer als 100 kWp gilt weiterhin das Marktprämienmodell.
Bei kleinen Anlagen bis 100 kWp ist die Berechnung der garantierten Einspeisevergütung kompliziert, da sie aus den Vergütungssätzen für verschiedene Leistungsklassen errechnet werden muss. Die Leistungsklassen sind bis 10 kWp, bis 40 kWp und bis 100 kWp. Bei Anlagen, die mehrere Leistungsstufen überschreiten, wird die Einspeisevergütung rechnerisch anteilig berechnet.
Ein Beispiel: Für eine 40 kWp-Anlage gilt:
- 40 kW entsprechen 100 Prozent
- 10 kW entsprechen 25 Prozent
- 20 kW entsprechen 75 Prozent.
Somit gilt für die Vergütung bei Inbetriebnahme im Dezember 2016:
0,25*12,31 + 0,75*11,97 = 12,06 ct/kWh
oder: (10*12,31 + 30*11,97)/40 = 12,05 ct/kWh.
Die neue Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur ermittelt und jeweils am Ende eines Quartals für das jeweilige Folgequartal bekannt gegeben. Die offizielle Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger.