Einspeisevergütung für Solarstrom wird laufend angepasst
Die Einspeisevergütung für Solarstrom hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verringert. 2009 wurde eine Degression eingeführt. Die Senkung der Vergütungssätze erfolgte monatlich und hing davon ab, wieviel Solarstrom-Leistung in einem bestimmten Zeitraum zugebaut worden war. Die im Errichtungsmonat geltenden Vergütungssätze wurden dann jeweils für 20 Jahre garantiert.
Seit dem Inkrafttreten des neuen EEG 2014 am 1. August 2014 gibt es diese für 20 Jahre geltende Einspeisevergütung nur noch für Kleinanlagen. Bis zum 1. Januar 2016 galten als solche Kleinanlagen alle seit dem 1. August 2014 neu installierten Fotovoltaik-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 500 kWp, ab dem 1. Januar 2016 sank die Kleinanlagengrenze auf 100 kWp.
Seit dem Inkrafttreten der im Sommer 2016 vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle am 1. Januar 2017 müssen die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWp am sogenannten Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Dabei erhält derjenige den Zuschlag für den Bau einer PV-Anlage, der den damit erzeugten Strom am günstigsten abgibt.