Solarenergie
Quelle: iStock

Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen

Experten zufolge werden die meisten Kleinwindkraftanlagen ohne Genehmigung errichtet. Der Grund sind die hohen Kosten für den Bauantrag und eventuell erforderliche Gutachten zu Schall und Schattenwurf. Allerdings sind die Betreiber von Kleinwindkraftanlagen nur mit einer Baugenehmigung auf der sicheren Seite. 

Selbst in den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern und im Saarland, in denen Kleinwindanlagen bis 10 Meter Höhe von Genehmigungsverfahren freigestellt sind, müssen die Anlagen abgebaut werden, wenn sich ein Nachbar gestört fühlt, berichtet Kleinwindexperte Uwe Hallenga in der Marktübersicht Kleinwindanlagen des Bundesverbands Windenergie.

Zwar ist die Freistellung von Genehmigungsverfahren für Anlagen unter 10 Metern nur in den vier genannten Bundesländern ausdrücklich geregelt, aber auch viele andere Bundesländer verlangen weder eine Genehmigung noch eine Bauanzeige. Es gibt aber auch fünf Länder, die Anlagen unter 10 Metern nicht von Genehmigungsverfahren freistellen: Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Für Anlagen höher als 10 Meter ist meist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorgesehen. Allerdings wird auch die Frage, wie die Höhe einer Kleinwindkraftanlage gemessen wird, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beantwortet. Bei Vertikalachsern ist in der Regel die Gesamthöhe gemeint. Bei Horizontalachsern eher ein Mittelwert zwischen Nabenhöhe und Gesamthöhe.

Es wird deutlich: Alles in allem ist die Rechtslage sehr unübersichtlich. Ein einheitliches Recht fehlt. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es auch große Unterschiede in der Praxis der verschiedenen Baugenehmigungs- und Aufsichtsbehörden. Daher sollten Anlagenbetreiben im Rahmen der Planung frühzeitig den Kontakt zu diesen suchen.

Auch, wenn eine Anlage grundsätzlich genehmigungsfrei ist, sollten sie sich ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn der Betreiber einer Kleinwindkraftanlage ist verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb auf die Einhaltung aller Rechtsvorschriften zu achten.

Ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften des Landesbauordnungsrechts für Kleinwindanlagen findet sich ebenfalls in der Marktübersicht Kleinwindkanlagen des BWE. Diese kostet 25 Euro.