Förderung von PV durch das EEG ist möglich
Die Finanzierung einer Fotovoltaik-Anlage wird auch durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt. Dies greift allerdings erst, wenn die Anlage bereits installiert ist. Durch das EEG ist nämlich geregelt, dass der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnene Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Die Höhe variiert je nach Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.
Marktintegrationsmodell gilt nur noch für wenige Anlagen
Im Zuge der Novellierung des EEG 2014 hat der Gesetzgeber das sogenannte Marktintegrationsmodell gestrichen, bei dem Dachanlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp nur für 90 Prozent der erzeugten Strommenge eine Verütung erhalten. Neuanlagen bis 100 kWp werden also in Zukunft weiterhin 100 Prozent der erzeugten Strommenge vergütet. Das gilt jedoch nur für Neuanlagen, die ab dem 1. August 2014 errichtet werden.
Für Anlagen, die vom 1. April 2012 bis zum 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden, gilt das Marktintegrationsmodell jedoch weiterhin.
Im Gegensatz zum Vergütungssatz für Dachanlagen, wird das Marktintegrationsmodell nicht anteilig berechnet, sondern gilt jeweils für die gesamte Strommenge der betroffenen Anlagen. Die unvergütete Strommenge kann selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden.