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EnBauSa-Glossar

Begriffserläuterungen

Glossar-Eintrag für

Effizienzhaus

Begriff: Effizienzhaus
Bedeutung:

KfW-Förderbank definierte Bezeichnung, die Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz von Wohngebäuden

Beschreibung:

Von der KfW-Förderbank definierte Bezeichnung, die Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz von Wohngebäuden setzt, wenn man deren Bau oder Sanierung fördern lassen will.

Für das zu bauende beziehungsweise zu sanierende Haus wird rechnerisch das Verhältnis zum Primärenergiebedarf des so genannten Referenzgebäudes der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 bestimmt (nicht: der EnEV-Anforderung an Neubauten, die seit 2016 um 25 Prozent niedriger liegt). Ein Gebäude, das nach der Sanierung 85 Prozent der jährlichen Energie für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung des Referenzgebäudes benötigen würde, heißt also „Effizienzhaus 85“, der Standard kurz „KfW 85“. Zusätzlich muss in diesem Beispiel der Wärmeschutz so gut sein, dass der Transmissionswärmeverlust höchstens 100 Prozent des Werts beim Referenzgebäude beträgt. Je besser der Standard, umso höher ist die mögliche KfW-Förderung. Die aktuellen Förderbedingungen stammen vom April 2018.

Bei Wohnungsneubauten fördert die KfW in den Abstufungen KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus. „40 Plus“ bedeutet, dass zusätzlich zu den Anforderungen von KfW 40 das Haus in einem bestimmten Umfang erneuerbaren Strom gewinnen und speichern kann sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bekommt.

Saniert man einen Altbau, gibt es die Abstufungen KfW 115, KfW 100, KfW 85, KfW 70, KfW 55 und KfW Denkmal. Das „Effizienzhaus Denkmal“ ist ein Standard für Gebäude, die amtlich als besonders erhaltenswert eingestuft sind. Für sie gelten als Grenzwerte in der Regel 160 Prozent für den Primärenergiebedarf und 175 Prozent für den Transmissionswärmeverlust.

Englisch: Efficiency House

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