Kosten und Förderung
Eine Zentralheizung mit Pellets ist etwas teurer als eine Gas- oder Ölbrennwertheizung. Dafür ist der Brennstoff derzeit billiger. Zwei Kilogramm Pellets haben je nach Qualität einen Heizwert zwischen 10 und 11 Kilowattstunden. Das entspricht einem Liter Heizöl oder einer Kilowattstunde Erdgas. Ein Einfamilienhaus mit circa 120 Quadratmetern Wohnfläche, das eine Heizung mit Pellets hat, verbraucht jährlich etwa vier Tonnen der Holzpresslinge, so eine Schätzung der Initiative Holz und Pellets. Förderung gibt es über das Marktanreizprogramm des Bafa.
Holzheizung – Förderung
Seit dem 1. April 2015 sind neue Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms des Bafa für Holzheizungen in Kraft. Förderfähig sind
- Pellet-Kessel,
- Holzpellet-Öfen mit Wassertasche,
- Hackschnitzelheizungen mit Pufferspeicher von mehr als 55 Liter/kW
- Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher von mehr als 55 Liter/kW
Basisförderung (Bestandsbauten)
(5 bis 100 kW)
Für Pellet-Öfen und Pellet-Kessel gibt es bis zu 80 Euro pro Kilowattstunde. Für Pellet-Öfen mit Wassertasche gibt es mindestens 2000 Euro. Für Pellet-Kessel liegt der Zuschuss bei mindestens 3000 Euro, bei Pellet-Kesseln mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 Litern pro Kilowattstunde Heizleistung bei 3500 Euro. Holzhackschnitzelanlagen erhalten pauschal 3500 Euro. Scheitholzvergaserkessel erhalten pauschal 2000 Euro, wenn sie einen Pufferspeicher von mindestens 55 Liter pro Kilowatt Heizleistung haben.
Innovationsförderung (Neubau und Bestand)
(5 bis 100 kW)
Als besonders innovativ werden Brennwertnutzung und Anlagen mit Partikelfilter behandelt.
Für Pellet-Öfen mit Wassertasche, die einen Partikelfilter haben, gibt es im Neubau mindestens 2000 Euro, im Bestand mindestens 3000 Euro.
Pellet-Kessel mit Brennwertnutzung erhalten mindestens 3000 Euro im Neubau, im Bestand 4500 Euro. Die gleichen Beträge gibt es für Anlagen mit Partikelfilter. Bei beiden Technologien wird die Nachrüstung mit 750 Euro bezuschusst.
Bei Pellet-Kesseln mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 Litern pro Kilowattstunde Heizleistung gibt es bei Brennwertnutzung im Neubau mindestens 3500 Euro, im Bestand 5250 Euro. Anlagen mit Partikelfilter erhalten diese Förderbeträge auch. Bei Nachrüstung gibt es 750 Euro.
Bei Holzhackschnitzelanlagen gibt es bei Brennwertnutzung im Neubau mindestens 3000 Euro, im Bestand 4500 Euro. Anlagen mit Partikelfilter erhalten mindestens 3500 Euro im Neubau und 5250 Euro im Bestand. Bei Nachrüstung gibt es 750 Euro.
Scheitholzvergaserkessel erhalten bei Brennwertnutzung im Neubau mindestens 3000 Euro, im Bestand 4500 Euro, Anlagen mit Partikelfilter mindestens 2000 Euro im Neubau und mindestens 3000 Euro im Bestand. Bei Nachrüstung gibt es 750 Euro.
Zusatzförderung per Bonus
Für Gebäude, die mindestens die Anforderung an ein Effizienzhaus 55 erfüllen, gibt es zusätzlich einen Sonderbonus in Höhe der Hälfte der Basisförderung. Für die Kombination mit anderen förderfähigen Anlagen auf Basis Erneuerbarer beträgt der Bonus 500 Euro.
Kombination mit KfW-Programmen
Es gibt außerdem die Möglichkeit, Zuschüsse und eine Finanzierung per zinsvergünstigtem Kredit zu kombinieren im KfW-Programm 167.
Anträge auf Basis- und Bonusförderung müssen innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.
Zusatzbonus aus dem Aktionsprogramm Energieeffizienz (APEE)
In den Jahren 2016-2018 kann für viele Holzheizungen, die ab dem 1.1.2016 errichtet und durch das MAP gefördert werden, ein Zusatzbonus des APEE beantragt werden (sowohl im BAFA- als auch im KfW-Teil). Anders als im MAP muss für den Zusatzbonus zwingend eine bestehende Heizungsanlage auf Basis von zum Beispiel Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicherstrom ersetzt werden, die weder Brennwerttechnik noch Brennstoffzellentechnologie nutzt und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach EnEV unterliegt. Wer den APEE-Zusatzbonus in Anspruch nimmt, muss auf die 10-prozentige Zusatzförderung zur Heizungsoptimierung im MAP verzichten.