Franz Untersteller will bis zum Sommer Referentenentwurf vorlegen

Erneuerbare-Wärme-Gesetz ohne Solar als Ankertechnik

Franz Untersteller kündigt Novelle des Wärme-Gesetzes für den Sommer 2013 an. © Fani Fazii

In Baden-Württemberg soll es bis zum Sommer einen Referentenentwurf des neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes geben. Die Technologieoffenheit wird größer, Solar als Ankertechnologie entfällt.

Bis zum Sommer soll in Baden-Württemberg der Referentenentwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes vorliegen. Das hat bundesweite Relevanz, da es als Vorlage für Gesetze in weiteren rot-grün regierten Ländern dienen könnte.

15 Prozent Erneuerbare sind künftig im Südweststaat auch für die Sanierung vorgesehen, Solar als Ankertechnologie gibt es nicht mehr. Umweltminister Franz Untersteller gab im Interview mit EnBauSa.de erste Einblicke in die Eckpunkte der bisherigen Vorlage.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz hatte noch seine CDU-Vorgängerin Tanja Gönner auf den Weg gebracht. Untersteller hat nach dem Amtsantritt eine Auswertung in Auftrag gegeben. Dabei gab es viel Kritik. Die Zahl der Sanierungen sei in Baden-Württemberg eingebrochen, wetterte der Branchenverband der Heizungsunternehmen BDH. Es gebe keinen Beleg dafür, dass der Sanierungsstau in Baden-Württemberg größer sei als anderswo, kontert Untersteller. Valide Zahlen zum Absatz von Heizungen über mehrere Jahre liegen in der Tat nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt vor.

Untersteller hat jedoch auf die kritischen Anmerkungen reagiert und im neuen Entwurf einige entscheidende Neuerungen aufgenommen. So gilt Solarthermie nicht mehr als Ankertechnologie, es herrscht noch mehr Technologieoffenheit. Im ersten Gesetz war diese über so genannte Ersatzmaßnahmen möglich, nun gibt es unterschiedliche Varianten, mit denen sich die Pflicht zu einem Anteil 15 Prozent Erneuerbarer bei der Wärmeerzeugung erfüllen lässt. Das hat auch die Experten der Landes-SPD überzeugt.

Offen ist noch, ob es im Baden-Württemberger Gesetz einen Sanierungsfahrplan geben wird. Das könnte heißen, "wenn die Heizungserneuerung ansteht, verlangen wir nicht automatisch 15 Prozent Erneuerbare, sondern wie bisher 10 Prozent, wenn gleichzeitig ein Sanierungsfahrplan vorgelegt wird. Aber wir sind derzeit noch dabei die Details auszuarbeiten, was für Anforderungen an so einen Sanierungsfahrplan zu stellen sind", erklärt Untersteller ein mögliches Modell.

Für die Gebäudesanierung nimmt das Land auch eigenes Geld in die Hand. 120 Millionen sind im Doppelhaushalt 2013/2014 für die energetische Sanierung von Landesgebäuden eingestellt. Das sei so viel wie noch wie, freut sich Untersteller.

Seit April 2012 war in Baden-Württemberg außerdem das Förderprogramm "Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren" verfügbar, das auf dem KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren-Kredit aufbaut. Die Resonanz ist enorm. Bereits nach sechs Wochen waren 100 Millionen von den bereitgestellten 500 Millionen Euro Kreditvolumen vergeben, bis zum Jahresende 2012 waren es 400 Millionen Euro. "Insgesamt haben wir ein Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden in Baden-Württemberg losgetreten und zusätzlich KfW-Mittel nach Baden-Württemberg geholt. Ich finde, das ist eine Erfolgsgeschichte", lobt sich der Minister.

Zusätzliche Mittel könnte ein Sanierungsfonds bringen. Diese Idee vertritt vor allem Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klima- und Energieagentur des Landes. Darüber denke er durchaus nach, so Untersteller. Im Moment sei es aber noch zu früh um darüber zu sprechen. Schließlich müsse es auch jemanden geben, der in diesen Fonds einzahle.

Die Bundesländer können eigene Wärmegesetze erlassen, müssen dies aber nicht. Viele schauen auf Baden-Württemberg, Nachahmer gibt es bereits. Die SPD-Fraktion im CDU-SPD-regierten Thüringen hat einen Gesetzesentwurf für ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgelegt. Der enthält als langfristige Maßnahme die Verpflichtung, im Wohnungsbestand bis 1. Januar 2025 den Wärmeenergiebedarf zu einem bestimmten Anteil aus Erneuerbaren Energien zu decken.

Mit Interesse beobachtet auch die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen die Erfahrungen im Südweststaat. Man warte die Ergebnisse in Baden-Württemberg ab, sagte Pressesprecher Frank Seidlitz. In Hamburg und Bremen gibt es Überlegungen, ebenfalls eine Regelung für den Gebäudebestand zur Einführung Erneuerbarer zu erarbeiten. Im Saarland war 2011 ein Referententwurf für ein Gesetz angekündigt. Von der neuen Landesregierung wird das Vorhaben nicht weiter verfolgt. In Berlin gibt es eine Selbstverpflichtung der großen Immobilienunternehmen.
von Pia Grund-Ludwig und Silke Thole

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