Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat ausgewertet, wie viele der ihr vorgelegten Heizkostenabrechnungen falsch sind. Bei knapp der Hälfte sei dies der Fall, so das alarmierende Ergebnis. "Diese Auswertung zeigt, dass bei den Heizkostenabrechnungen noch Vieles im Argen liegt", sagt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale.
Zugrunde lagen insgesamt 648 Heizkostenabrechnungen von Hausverwaltungen und Vermietern. Ohne erkennbaren Fehler war nur ein gutes Drittel. Bei 17 Prozent gab es Klärungsbedarf. "Hausverwaltungen und Vermieter müssen noch deutlich besser werden – zumal die Kosten für die Erstellung und Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Da darf man als Mieter eine korrekte Abrechnung verlangen", fordert Weinreuter.
Die Auswertung zeigt 20 typische Fehler. Die fünf häufigsten Fehler sind die falsche Bewertung des Brennstoffverbrauchs, zu hoher Verbrauchsanteil, unzulässige Pauschalierung beim Warmwasser, unzureichende Nutzertrennung und eine fehlende verbrauchsabhängige Berechnung.
Zu einer falschen Bewertung des Brennstoffverbrauchs komme es vor allem bei Ölzentralheizungen, so die Erfahrung der Verbraucherschützer. Bei der Berechnung des Heizölverbrauchs werde kein Anfangs- oder Restbestand angegeben, oder es werde über mehrere Zeiträume hinweg mit den gleichen Werten gearbeitet. Bei der Abrechnung der Heizkosten ist eine Aufteilung nach Verbrauch und Fläche vorgeschrieben. Bis zu 70 Prozent dürfen nach Verbrauch abgerechnet werden. Bei der Abrechnung der Warmwasserbereitung ist eine Pauschalierung auf 18 Prozent nur dann erlaubt, wenn aus technischen Gründen kein zentraler Warmwasserzähler eingebaut weden kann.
Bemängelt haben die Verbraucherschützer auch die Aufteilung der Gesamtkosten auf die verschiedenen Gruppen mit Hilfe von Wärmemengenzählern. "Diese Aufteilung ist häufig nicht nachvollziehbar oder fehlerhaft", so das Ergebnis der Erhebung. Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung sei eine Aufteilung der Kosten zu 100 Prozent anhand der Flächenanteile der Wohnungen nur zulässig, wenn im Gebäude zwei Wohneinheiten vorhanden sind, von denen eine vom Hauseigentümer bewohnt wird.
Die Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Heizkostenabrechnungen an. Wer den Eindruck hat, dass er zu viel Heizkosten bezahlt, kann sich im EnBauSa.de-Heizkosten-Check einen ersten Überblick verschaffen. 117bba