Maklerverband will lange Ünergangsfrist

Mietpreisbremse ist durch den Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat der Mietpreisbremse zugestimmt. Die Makler fordern eine Übergangsfrist.

Die sogenannte Mietpreisbremse ist auf den Weg gebracht. Mit Stimmen der Vertreter von CDU/CSU und SPD - bei Enthaltung von Vertretern der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121). Die zweite und dritte Lesung im Plenum ist für morgen vorgesehen.

Das Gesetz sieht vor, dass in von den Bundesländern ausgewiesenen, "angespannten Wohnungsmärkten" die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen sind unter anderem für Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet worden sind, und für "umfassend" modernisierte Wohnungen vorgesehen. Zudem sollen im Wohnungsvermittlungsrecht das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt werden. Demnach soll derjenige, der einen Makler beauftragt, dazu verpflichtet werden, ihn auch zu bezahlen.

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU sagte, es sei ein "guter Tag für Mieter und Mieterinnen". Die "Mietpreisbremse" sei indes ein "kurzfristiges Instrument", Abhilfe könnte langfristig nur der Neubau von Wohnungen schaffen. Deshalb sei es gut, dass in dem Gesetz Ausnahmen für Neubauten vorgesehen seien. Die "Mietpreisbremse" solle keine "Investitionsbremse" werden. Auch die im Gesetz ausgeführten "objektiven Kriterien" für die Ausweisung der angespannten Wohnungsmärkte seien wichtig. Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies auf die Einsparungen für Mieter. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden diese um zirka 850 Millionen Euro entlastet - sowohl in Hinblick auf die gedeckelten Mieten als auch aufgrund der gesparten Courtagezahlungen. In letzterem Bereich sei es wichtig gewesen, "klare Kante" gezeigt zu haben, um keine Ausnahmen im Bestellerprinzip zuzulassen. Die Regelung, nach der Bundesländer darüber entscheiden, welche Wohnungsmärkte angespannt seien, sei auch in Hinblick auf den Eigentumsschutz im Grundgesetz richtig, sagte der SPD-Vertreter.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion kritisierte, dass das Gesetz auf Betreiben der Union aufgeweicht worden sei. Problematisch sei zum Beispiel die Ausnahme von Neubauten, die gar nicht unter die Mietdeckelung fielen. Auch die Begrenzung der "Mietpreisbremse" in den jeweiligen Gebieten auf fünf Jahre sei kritisch zu sehen. Notwendig sei zudem, ein "Neustart" von Bund und Ländern im sozialen Wohnungsbau.Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, dass Kritikpunkte, die sich aus einer öffentlichen Anhörung und aus der Stellungnahme des Bundesrates ergeben hätten, nicht im Gesetz aufgegangen seien. So sei etwa die Regelung zur Rügemöglichkeit einer zu hohen Miete nicht mieterfreundlich ausgestaltet. Der Grünen-Vertreter kritisiert - ähnlich wie der Linken-Vertreter -, dass die Ausarbeitung des Gesetzes zu lange gedauert und so Vermietern die Möglichkeit eröffnet habe, die Mieter im Vorfeld zu erhöhen.

Einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der unter anderem die Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse vorsah, lehnte der Ausschuss mit Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen ab.

Der Immobilienverband IVD fordert eine Übergangsregelung für das Inkrafttreten des sogenannten "Bestellerprinzips". "Ohne eine solche Regelung wird es zu einer Rechtsunsicherheit kommen, wer den Immobilienmakler für die Wohnungsvermittlung bezahlt", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. Es herrsche Verunsicherung, wer den Makler bezahlen muss, wenn der Vermieter den Auftrag zur Vermietung noch vor Inkrafttreten der Neuregelung erteilt hat. Da dieser Auftrag aufgrund der bisherigen Rechtslage für den Vermieter provisionsfrei war, könne es nicht sein, dass auch der Mieter nichts zahlen muss. Der IVD fordert daher eine Übergangsregelung, nach der die Neuregelung erst für die Fälle gilt, in denen der Vermieter den Auftrag zur Vermittlung nach Inkrafttreten des Gesetzes erteilt hat. Quellen: HIB / IVD / pgl

 

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