GdW fordert Bindung an Mietspiegel

IW legt Studie zur Mietpreisbremse vor

Die Wohnungswirtschaft will die von der Großen Koalition geplante Mietpreisbremse verhindern.

Die Wohnungswirtschaft versucht nach wie vor, die Mietpreisbremse zu verhindern. Nun hat das IW Köln eine Studie vorgelegt die nachweisen soll, dass die Mietpreisbremse negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat.

"Die negativen Auswirkungen dieser Regulierung, vor denen die Wohnungswirtschaft von Anfang an gewarnt hat, werden nun von einer Studie des IW Köln bestätigt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW und bezieht sich dabei auf eine Studie "Die Folgen der Mietpreisbremse" des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Die Mietpreisbremse werde Investoren abschrecken und zum Gegenteil ihres eigentlichen Zwecks führen: zu einem noch geringeren Wohnungsangebot für preisbewusste Mieter, heißt es dort.

Für die Studie hat das IW Köln untersucht, für wie viele Wohnungsangebote die Mietpreisbremse in den Beispiel-Städten Köln und Berlin gelten würde, wenn sie bereits in Kraft wäre. Grundlage waren Inserate der Internetplattform ImmobilienScout24. Das Ergebnis: In Berlin wären insgesamt 60 Prozent, in Köln 43 Prozent der zur Wiedervermietung angebotenen Wohnungen von der Mietpreisbremse betroffen. Die Regulierung würde damit in Großstädten wie Berlin und Köln für rund die Hälfte der wieder zu vermietenden Wohnungen gelten.

GdW: Mietpreisbremse an qualifizierten Mietspiegel binden

"Die Mietpreisbremse wird sich zu großflächig auswirken. Grund sei das rechtsunsichere und streitanfällige System der ortsüblichen Vergleichsmiete, so der GdW. Deshalb darf die Mietpreisbremse ausschließlich dort zum Einsatz kommen, wo ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt", so Gedaschko.

Gegenüber den ursprünglichen Plänen der Mietpreisbremse sieht der GdW auch deutliche Verbesserungen: So werden Neubauten ausgenommen und ihr Einsatz soll befristet werden. Allerdings müsse hier eine echte Fünfjahresfrist im Gesetz verankert werden – die nicht durch das Erlassen einer weiteren Verordnung umgangen werden kann. Darüber hinaus begrüßte Gedaschko, dass die Landesregierungen mit der Mietpreisbremse verpflichtet werden sollen, einen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels vorzulegen. Damit werde der Bau neuer Wohnungen gerade in den Gebieten mit Engpässen angekurbelt und stark steigenden Mieten entgegengewirkt. Der GdW forderte aber, die Kriterien zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte als Voraussetzung für den Einsatz der Mietpreisbremse genau zu definieren. Außerdem sollte die Wirksamkeit dieser Maßnahmen jährlich auf ihren Erfolg hin überprüft werden. Quelle: GdW / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.