Um der Energiewende neue Dynamik zu verleihen, schlägt die Expertenkommission vor, zeitnah die Umlagen auf Elektrizität durch einen CO2-bezogenen Zuschlag auf fossile Energieträger aufkommensneutral zu ersetzen. Diese Energiepreisreform schaffe Anreize für klimafreundliche Innovationen.
Die Expertenkommission sieht im aufkommensneutralen Ersatz der Umlagen auf Elektrizität durch einen CO2-bezogenen Zuschlag auf fossile Energieträger ein realisierbares Konzept für die nächste Stufe der Energiewende. Eine denkbare Ausgestaltung der Energiepreisreform umfasst den Wegfall der EEG- und KWKG-Umlage bei Refinanzierung durch die CO2-Abgabe. Damit entstünden große Anreize für klimafreundliche Investitionen in die Sektorkopplung. Die mit der Energiepreisreform verbundenen Verteilungswirkungen bei den privaten Haushalten seien zumeist überschaubar und stünden einer Reform nicht entgegen.
Bei der Energieeffizienz wird die angestrebte Steigerung der Endenergieproduktivität um jahresdurchschnittlich 2,1 Prozent deutlich verfehlt. Bisher ist nur bei den privaten Haushalten eine leicht rückläufige Entwicklung des Endenergieverbrauchs festzustellen, während er in der Industrie praktisch stagniert und im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie vor allem im Verkehr steigende Tendenzen aufweist.
Das Energieeinsparziel für den Gebäudesektor werde bis 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt, zumalder Endenergiebedarf der Gebäude in den Jahren 2016 und 2017 gestiegen ist. In Wohngebäuden sind die seit 2008 erreichten Reduzierungen des Endenergiebedarfs für Raumwärme und Warmwasserzubereitung nicht zielkonform. Von 2008 bis 2017 ist zum Beispiel der Endenergiebedarf der Gebäudeim Durchschnitt nur um 0,7 Prozent pro Jahr gesunken. Zur Zielerreichung müsste die Reduktion auf 5 Prozent pro Jahr etwa verfünffacht werden.
Die Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte verläuft unzureichend, auch wenn sie auf den ersten Blick scheinbar auf dem Zielpfad liegt: mit einem Anteil von 13,4 Prozent im Jahr 2017 und 13,9 Prozent im Jahr 2018 scheint das Ziel von 14 Prozent im Jahr 2020 formal erreichbar. Da jedoch Änderungen in der Berechnungssystematik nicht durch Anpassungen der Zielsetzung flankiert wurden, sind die ausgewiesenen Anteile mit dem ursprünglich intendierten Ziel nicht vergleichbar. Das Ziel hätte nach einer ersten Abschätzung auf 18 - 20 Prozent angehoben werden müssen. Somit entsteht eine deutliche Diskrepanz.
Die Effizienzstrategie Gebäude ist gegenüber den Einsparzielen des Energiekonzepts der Bundesregierung zu wenig ambitioniert, setzt aber einen guten Rahmen für die Zielerreichung bis 2030. Es fehlt aber ein entsprechendes Maßnahmenpaket, um die Entwicklung auf den Zielpfad zu bringen.
Die im Berichtszeitraum implementierten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zu Erhöhung des Anteils Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor beschränken sich im Wesentlichen auf Förder-, Informations- und Forschungsprogramme sowie auf eine veränderte Nachweisführung für die Einhaltung rechtlicher Standards. Auf eine Verschärfung des Ordnungsrechts im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde verzichtet und auch die angekündigte steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen wurde bislang nicht umgesetzt. Zusätzlich erschwert die starke Auslastung des Baugewerbes die Modernisierung des Gebäudebestands.
Für einige der bestehenden Maßnahmen gibt der Fortschrittsbericht erreichte Endenergieeinsparungen in einzelnen Jahren an; diese sind aber hinsichtlich ihrer Berechnungsgrundlage schwer nachvollziehbar. Auch fehlen Informationen darüber, inwieweit diese Maßnahmen komplementär sind oder Überlappungen bestehen. Die Expertenkommission empfiehlt eine nachvollziehbare Darstellung der Annahmen zu den einzelnen Evaluierungen.
Der Fortschrittsbericht nennt keine weiteren Maßnahmen im Gebäudebereich, sondern verweist auf einen internen Prozess zur Erstellung einer neuen Effizienzstrategie. "Ohne Frage sind dringend neue Maßnahmen erforderlich, um die energetische Instandsetzung voranzubringen, doch muss dies sowohl für Gebäudeeigentümer als auch für Mieter attraktiver werden", so der Bericht. Die Expertenkommission empfiehlt auch die Einführung einer sektorübergreifenden CO2-Bepreisung, um die Rahmenbedingungen für energieeffiziente Technologien und die Energieversorgung mit Erneuerbaren zu verbessern. Quelle: BMWi / pgl