Die KfW Bankengruppe stockt ihre Anfang September gestartete Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" auf eine Milliarde Euro auf. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die mithilfe zinsloser Darlehen Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften finanzieren können.
"Die Nachfrage von Kommunen und Gemeinden ist ungebrochen hoch. Auch angesichts des nahenden Winters und der damit zu erwartenden niedrigen Temperaturen muss es Städten und Gemeinden möglich sein, eine günstige Finanzierung schnell und flexibel zu erhalten, um Flüchtlingsunterkünfte zu erwerben oder zu errichten", sagt Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe.
Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 Prozent und wird bei Auszahlung der Kredite für 10 Jahre festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur Ausschöpfung des Volumens die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Die Sonderförderung ist Teil des KfW-Investitionskredits Kommunen (Programm 208), über das auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität attraktive Finanzierungsangebote für kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bereit stehen.
Gleichzeitig wird auf Bundesebene darüber diskutiert, ob die energetischen Standards für Flüchtlingsunterkünfte gesenkt weden soll, um den Bau zu beschleunigen. Ein Baubündnis hatte ein Moratorium der EnEV 2016 gefordert. Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen Vorschlag zur EnEV-Anpassung erarbeitet, der den schnellen Bau ermöglichen soll ohne zu hohen Folgekosten für den Unterhalt schlecht gedämmter Gebäude zu führen. Quelle: KfW / pgl