Frist ist auf sechs Monate verlängert

Bauherren haben beim Baukindergeld länger Zeit

Bauen soll für Familien billiger werden. © EnBauSa.de

Die KfW hat die Bedingungen für das Baukindergeld geändert. Bauherren und Immobilienkäufer haben jetzt bis sechs Monate nach dem Einzug Zeit, den Antrag zu stellen.

Die neue Frist gilt für Anträge seit dem 17. Mai 2019. Bislang lag die Frist zur Antragstellung bei drei Monaten. Da viele Unterlagen notwendig sind, war das für manche Antragsteller zu kurz. Wer die Frist nicht einhält und den Antrag zu spät abgibt, verliert den Anspruch auf Baukindergeld.

Das Baukindergeld ist umstritten. Haushalte aus den oberen Einkommensgruppen profitieren Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge vom Baukindergeld besonders stark. Das Problem immer höherer Eigenkapitalanforderungen für weniger einkommensstarke Haushalte gehe die Politik damit nicht an, so die Experten. Eine vergleichsweise teure Förderung könnte in Mitnahmeeffekten und höheren Grundstückspreisen verpuffen.

Jeder Haushalt muss belegen, dass er Anspruch hat auf Kindergeld und das Kind oder die Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre waren. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Bauherren mit einem Kind bei maximal 90.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.

Bis zum Ende März 2019 haben rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Mit 18.000 Antragstellern kommen die meisten Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg.

Vorschläge zu einer Erweiterung des Baukindergelds gibt es mittlerweile auch. So schlug Baustaatssekretär Marco Wanderwitz in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ vor, Wohnungsbaugenossenschaften staatlich zu fördern. „Man könnte beispielsweise das Baukindergeld auf Genossenschaften ausweiten, damit diese mehr Eigenkapital für Neubauprojekte aufbringen können“, sagte er. Von Pia Grund-Ludwig

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