Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Mauerwerkskongress 2022

Grüne Gebäude und graue Energie

Wie schaffen wir einen klimaneutralen Gebäudebestand? Foto: Alexander Morhart

Staatliche Förderungen und Forderungen auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand sowie das Zukunftsthema „graue Energie“ – unter anderem darüber informierte der diesjährige Mauerwerkskongress.

Der niederbayerische Ziegelhersteller Schlagmann Poroton hatte für den Kongress eigens 2.500 Quadratmeter Studiofläche im Münchener Osten angemietet. Letztlich mussten dank Corona jedoch die drei Expert*innen zu diesen Themen per Video aus dem Wohnzimmer zugeschaltet werden. Thomas Bründlinger von der Deutschen Energie Agentur (dena), der zusammen mit einer Kollegin Christian Stolte vertrat, berichtete über einen im Dezember veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission zur Novelle der Gebäuderichtlinie EPBD. Die Richtlinie soll nach dem Weg durch die Gremien spätestens 2023 verabschiedet werden.

Im Gebäudebestand solle es verschärfte Renovierungspflichten geben, die MEPS („Minimum Energy Performance Standards“). Die sollen dafür sorgen, dass die am wenigsten energieeffizienten Gebäude als erste saniert werden. Auch werden wohl Layout und Skala des Energieausweises vereinheitlicht und die Angaben darin zukünftig in großen Datenbanken gespeichert, wo sie für Vermieter und Käufer zugänglich sein werden. Der Standard ab dem Jahr 2030 im Neubau wird das „Null-Emissions-Gebäude“ sein.

Für Deutschland absehbare weitere Weichenstellungen leitete Bründlinger mit einem Blick zehn Jahre zurück und nach vorne ein. In den 2010er Jahren „hatten wir eine ziemliche Stagnation“. Hier hätten zugleich Effizienzmaßnahmen und „gegenläufige Trends wie mehr Wohnflächenverbrauch pro Kopf, Zuwanderung und so weiter“ gewirkt. Für 2030 sei im Gebäudesektor das Ziel von 67 Millionen Tonnen Klimagas-Ausstoß gesetzt. „Wenn wir bisherige Maßnahmen mit einrechnen, kommen wir so auf 87 Millionen Tonnen“, eine „ziemlich signifikante Lücke“. Überbrücken will die Ampelkoalition die unter anderem mit Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Erhöhung der Neubaustandards

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden“. Zu erwarten sei auch eine Erhöhung der Neubaustandards. „Festgelegt ist eine Erhöhung auf KfW-EH 40 ab 2025, wobei voraussichtlich davor schon der Standard reduziert werden könnte, dann eben auf EH 55.“ Bei gewerblichen Neubauten soll es in Zukunft eine Pflicht geben, auf dem Dach Solarenergie zu ernten. All das soll von der Bundesregierung noch im Frühjahr mit dem sogenannten Osterpaket verabschiedet werden.

Bei der Aufteilung der Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung auf Mieter und Vermieter läuft es gemäß einem Eckpunktepapier von Wirtschafts- und Bauministerium auf ein Modell hinaus, das nach den CO₂-Emissionen des Gebäudes abgestuft ist: Bei Gebäuden mit niedrigen CO2-Emissionen würden eher die Mieter die CO2-Kosten tragen; bei Gebäuden mit hohen CO2-Emissionen eher die Vermieter. Mitte März solle der Referentenentwurf ins Kabinett gehen. Falls das nicht klappen und bis Mitte des Jahres auch keine andere Lösung gefunden würde, soll es eine 50/50-Aufteilung geben.

Beatrice Kuhn, ebenfalls von der dena, berichtete von der kostenlosen Fach-Hotline der Energieagentur. Expert*innen beantworten an acht Stunden pro Woche Fachfragen, die sich bei der Planung oder der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ergeben. „Erfahrungsgemäß können wir ungefähr 75 Prozent der Anfragen direkt am Telefon beantworten“, sagte Kuhn. Nummer und Zeiten finden sich auf www.gebaeudeforum.de, wo man auch eine Menge Material herunterladen kann.

Energiesprong-Konzept

Kuhn berichtete auch vom Versuch der dena, das niederländische „Energiesprong“-Konzept nach Deutschland zu übertragen. Dabei werden 80 Prozent der Sanierungsbauteile seriell vorgefertigt, auf die Baustelle gebracht und vor Ort montiert. „Wir fokussieren uns hier beim ersten Schritt auf mittelgroße Mehrfamilienhäuser der 50er, 60er, 70er Jahre. Das sind in Deutschland ungefähr 500.000 Gebäude, (...) die wir mit diesem Prinzip sanieren wollen. (...) Wir haben auch schon ein erstes Pilotprojekt umgesetzt, und zwar in Hameln.“ Das Projekt in Hameln wurde bereits Anfang 2021 fertiggestellt.

Ein zweites Projekt in Köln war für Dezember 2020 angekündigt worden. Auf Nachfrage von EnBauSa sagte Kuhn, vier Projekte „befinden sich gerade weiterhin in der Umsetzung“. Man werde „demnächst hoffentlich noch ein weiteres präsentieren können.“

Begriff „graue Energie“ in Deutschland definieren

In einem weiteren Vortrag forderte Professor Andreas Holm vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz in München (FIW), der Begriff „graue Energie“ müsse in Deutschland eindeutig definiert werden. Im Gegensatz zur Schweiz „verwendet jeder ihn so, wie es ihm gerade passt: (...) Die einen nehmen es bewusst nur für die Herstellung, weil sie wissen, bei der Entsorgung fallen sie schlecht aus. Die anderen nehmen bewusst nur die Entsorgung, weil sie wissen, da falle ich besonders gut aus.“ Eine „integrale, faire, vergleichbare Betrachtung“ sei notwendig. Man müsse klar abgrenzen: „Was wird bilanziert, wo wird es bilanziert und über welche Zeiträume?“ Wichtig sei, dass man alle Phasen mitnehme, also den gesamten, kumulierten Aufwand an nicht-erneuerbarer Primärenergie für die Herstellung, für die Nutzung und für die Entsorgung der Baustoffe. Es sei sinnvoll, die Definition aus der Schweiz zu übernehmen, „und das wird auch passieren.“ Diese habe sich in vielen Studien bereits etabliert.

Holm selbst hat mit dieser Definition diverse Hauskonstruktionen für eine Betriebsdauer von 50 Jahren durchgerechnet. Am Beispiel eines Einfamilienhaus-Neubaus mit knapp 181 Quadratmeter Nutzfläche stellte er fünf Mauerwerkskonstruktionen und zwei Holzbaukonstruktionen im Vergleich für den EnEV-Standard, für die KfW-Effizienzhaus-Standards 55 und 40 dar: „Ich muss bessere Fenster verwenden (...), ich brauche eine dickere Dämmung auf dem Dach und so weiter. Ich stecke mehr Material in meine Konstruktion rein.“ Je besser das energetische Niveau sei, desto mehr graue Energie brauche man. Nehme man den Durchschnittswert, dann sei man beim EnEV-Standard bei 22 Kilowattstunden und beim Effizienzhaus 40 vielleicht bei 25 oder 26 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Aber: „Der Unterschied zwischen den Konstruktionen ist genauso groß wie zwischen den verschiedenen Effizienzhäusern.“

Auch beim Effizienzhaus 40 Einsparung

Und während der nicht-erneuerbare Primärenergiebedarf im laufenden Betrieb beim EnEV-Haus bei rund 53 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegt, sind es beim Effizienzhaus 40 weniger als 40 Kilowattstunden. Andreas Holm: „Beim Effizienzhaus 40 ist es so, dass der Primärenergiebedarf für die Errichtung immer noch kleiner ist als das, was ich für den Betrieb brauche. Es ist trotzdem so, dass ich momentan mehr einspare durch einen energetischen Standard im Verhältnis zu dem, was ich an grauer Energie reinstecken muss, um diesen energetischen Standard überhaupt zu erreichen.“

Bezogen auf den Vergleich zwischen Mauerwerk und Holzbau sagte Holm, die Außenwand könne Unterschiede haben in der grauen Energie – „aber sie ist eben nur ein Teil des gesamten Primärenergieinhaltes eines Gebäudes.“ Im Durchschnitt seien das vielleicht 10 Prozent, „und auf diesen 10 Prozent sollte man keine Glaubenskriege ausrichten.“

Für eine Nachhaltigkeitsbeurteilung, was die graue Energie anbelangt, müsse die Datenbasis noch deutlich verbessert werden. In jedem Fall bedeute eine solche Beurteilung einen größeren Planungsaufwand. An Energieberater gerichtet sagte der FIW-Professor: „Ich kann jedem empfehlen, diesbezüglich eine Weiterbildung zu machen. Vielleicht 2024, 2025 wird das eine größere Rolle spielen als zum jetzigen Zeitpunkt.“

Alexander Morhart

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