Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Direktes Verputzen hat bauaufsichtliche Zulassung

Dämmung mit Stroh wird einfacher

Die Anwendungsmöglichkeiten von Strohballen im Bau wurden in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung erweitert.

Die Anwendungsbereiche von Strohballen wurden in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung erweitert. Ab sofort ist das direkte Verputzen der Ballen ohne zusätzlichen Putzträger auf der Innen- und Außenseite der Gebäude möglich, ebenso wie die Außendämmung von Mauerwerk, so die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe.

Bislang musste man für diese Bauformen eine Genehmigung im Einzelfall einholen. Die bautechnischen Nachweise für die nun erfolgte erweiterte Zulassung erbrachte der Fachverband Strohballenbau im Rahmen des Projektes "Strohbau 2012/2013". Die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe fördert das Vorhaben noch bis Ende August dieses Jahres. Bis zum Projektende soll außerdem eine Strohbaurichtlinie erarbeitet werden, die als Leitfaden für die fachgerechte Umsetzung in der Praxis und die Ausbildung von Fachkräften dienen kann.

Das Deutsche Institut für Bautechnik, die Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten, hatte schon vor Jahren eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" für den Wärmedämmstoff Baustroh erteilt. In der jetzt veröffentlichten Neufassung sind die Anwendungsbereiche deutlich erweitert worden. So kann man den abschließenden Lehm- oder Kalkputz künftig direkt auf die Ballen aufbringen. Schon jetzt haben viele Bauherren ihre Strohballenhäuser direkt verputzt, sie mussten dafür jedoch aufwändige Einzelfallgenehmigungen einholen.

Vorgefertigte Wandelemente aus Holzrahmen mit einer direktverputzten Strohausfachung sind eine Option für größere gewerbliche Bauvorhaben. Durch die Vorfertigung lässt sich auf der Baustelle viel Geld und Zeit sparen. Das Norddeutsche Zentrum für Nachhaltiges Bauen (NZNB) in Verden an der Aller demonstrierte diese Bauweise anhand eines fünfstöckigen Ausstellungs- und Bürogebäudes, das mittlerweile kurz vor der Fertigstellung steht.

Nach wie vor dürfen die Ballen nur in nicht-lasttragender Bauweise verbaut werden, das heißt sie können zur Ausfachung in Holzständerkonstruktionen oder – seit der neuen Zulassung – an der Außenseite von Mauerwerk zum Einsatz kommen. Die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung ist auf den Internetseiten von FASBA und BauStroh GmbH einsehbar oder kann beim Deutschen Institut für Bautechnik bezogen werden. Quelle: FNR / pgl

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