Nach der Fortführung der Speicherförderung durch den Bund hat Sachsen ein Förderprogramm gestartet. Von der Sächsischen Aufbaubank gibt es 40 Prozent der Investitionssumme in den Speicher.
Um förderfähig zu sein, muss der Batteriespeicher über mindestens 2 kWh nutzbare Kapazität verfügen und die Wirkleistung der PV-Anlage am Netzeinspeisepunkt auf 50 Prozent begrenzt sein. Des Weiteren werden auch Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen wie Energiemanagement-Systeme durch das Land Sachsen unterstützt.
Der Stromspeicher muss sich dabei am selben Standort befinden wie die Photovoltaikanlage. Ausgaben sind zuwendungsfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und notwendig und angemessen sind. Dazu zählen neben den Investitionen in den Speicher selbst Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen sowie Ingenieur- und Planungsleistungen in Höhe von bis zu 10 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stromspeicher, die nicht auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologie basieren, können als Modellprojekte gefördert werden. Bei Förderung als Modellprojekt muss der Antragsteller für ein regelmäßiges Monitoring nach einem vollständigen Kalenderjahr nach Inbetriebnahmedatum der Anlage und nach drei vollständigen Kalenderjahren umfangreiche Daten zu Strombezug und Stromabgabe in einer Auflösung von 15-Minuten-Werten zur Verfügung stellen. Dann gibt es Förderung bis zur Hälfte der Kosten.
Die Höchstsumme für die Förderung liegt bei 20.000 Euro. pgl