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Bundesnetzagentur hält Formulare bereit

Netzbetreiber bezahlen Solarstrom erst nach Anmeldung

Private Immobilieneigentümer, die mit einer PV-Anlage Strom in das Netz einspeisen, müssen diese Anlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Private Immobilieneigentümer, die mit einer Fotovoltaikanlage Strom produzieren und in das Stromnetz einspeisen, müssen diese Anlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Ansonsten sind die Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.

Angezeigt werden müssen alle Fotovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms besteht keine Meldepflicht. Die Meldung muss spätestens mit Inbetriebnahme erfolgen und den Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung der Solaranlage enthalten.

Die Zahl der dort registrierten Anlagen wächst rasant. Im Januar wurden rund 375 neue Anlagen angemeldet, im Februar zirka 1.600, im März etwa 4.000 und im April ungefähr 8.800. pgl

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