Die Anwendung eines vom Bundesverband Solarwirtschaft herausgegebenen Mustervertrages bei der Verpachtung von Solarstromanlagen vermeidet die Einstufung dieses PV-Geschäftsmodells als Finanzierungsleasing. Das bestätigte jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
In den vergangenen Monaten hatte die Bafin in einem Einzelfall ein Anlagenpachtmodell für eine PV-Anlage als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft. In der Folge führte dies zur Verunsicherung innerhalb der Branche, weil Finanzierungsleasing erlaubnispflichtig ist und zu wesentlich höheren Anforderungen an den Verpächter führt.
Der BSW-Solar als Anbieter eines Mustervertrages hat sich in den vergangenen Wochen im direkten Austausch mit der Bafin und verschiedenen Anwaltskanzleien für eine schnellstmögliche Klärung der Angelegenheit eingesetzt. Ein Finanzierungsleasing liegt nach einem inzwischen erhaltenen Schreiben der Bafin nicht vor, wenn entweder das Risiko des zufälligen Anlagenuntergangs bei dem Eigentümer verbleibt oder aus dem Pachtvertrag während der gewählten Vertragslaufzeit keine Vollamortisation der Investitionskosten durch die Pachtzahlungen resultiert.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar empfiehlt: "Alte BSW-Musterverträge können unverändert weiter genutzt werden, wenn der Verpächter der Neuanlage im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch Pachtzahlungen erwirtschaftet. Ob diese Voraussetzung gewahrt ist, sollte sicherheitshalber mit der Bafin im Einzelfall abgeklärt werden. Wer diesen Aufwand scheut, sollte auf unsere Neufassung des Mustervertrags umsteigen, die allen bisherigen Käufern automatisch kostenlos zugeschickt wird. Auch neue Investoren ersparen sich mit Hilfe des geprüften BSW-Mustervertrages natürlich den zeitraubenden Aufwand der Einzelprüfung." Quelle: BSW / pgl