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Hürden bei der Gewerbesteuer für Wohnungsgesellschaften bleiben

Mieterstromgesetz macht Quartierslösungen möglich

Mieterstromkonzepte will ein neues Konzept vereinfachen. © Naturstrom / Michael Kroll

Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch eine Neuregelung zu Mieterstrom einen Schub erhalten. Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat für einen Gesetzentwurf gestimmt, der Mietern erstmals direkten Zugang zu Strom vom eigenen Gebäudedach ermöglicht. Der Opposition geht der Entwurf nicht weit genug.

Vermieter sollen einen Zuschlag bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Endverbraucher in dem betroffenen Gebäude liefern – und an Bewohner in "Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude". Mit dem Zusatz sollen auch Quartierslösungen möglich werden.

Bedingung ist, dass 40 Prozent des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem PV-Zubau insgesamt ab und liegt laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet.

Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren. "Wir verankern damit die Energiewende stärker in den Städten", begründete die Fraktion CDU/CSU im Ausschuss den Vorstoß. Vom Koalitionspartner SPD hieß es, es sei nur gerecht, auch Mieter von lokal erzeugtem Strom aus regenerativen Quellen profitieren zu lassen. Nach ersten Erfahrungen könne das Gesetz weiterentwickelt werden, etwa was eine Beschränkung der jährlichen Ausbauleistung auf 500 Megawatt betrifft.

Auch die Regelungen zur Gewerbesteuer, "hätte man noch anfassen können". Verbände kritisieren, dass Vermieter ihre Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht verlieren, wenn sie nun auch Strom verkaufen. Die Opposition teilt diese Bedenken. Damit dürften sich Wohnungsunternehmen kaum auf Mieterstrommodelle einlassen, erklärte die Links-Fraktion. Bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stieß vor allem die Beschränkung der Förderung auf 500 Megawatt pro Jahr auf Ablehnung. Die Potenziale würden so bei weitem nicht ausgeschöpft, hieß es. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Abgeordneten unter anderem ein Streichen dieser Deckelung fordern, fand keine Zustimmung. Quelle: HIB / pgl

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