Newsletteranmeldung:

Einwände gegen virtuellen Stromverbrauch

Deutschland will Grenzen für Bürgerstrom

Selbst erzeugter Strom genießt Privilegien. Die sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht zu weit reichen. © Solarworld

Deutschland fordert Ergänzungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU, die Beschränkungen für die Bürgerenergie bedeuten könnten. Darauf macht der Think Tank E3G aufmerksam. Es soll nicht erlaubt sein, den Energieertrag von mehreren Gebäuden virtuell zusammenzufassen. Was in einem Gebäude an Sonnenenergie geerntet wird, dürfte dann nicht in einem anderen Gebäude des gleichen Besitzers verbraucht werden.

Als Beispiel nennt E3G ein Projekt aus Griechenland, über das im Magazins „Euractiv“ berichtet wurde. In Thessaloniki wird Strom auf dem Dach einer Schule erzeugt, der weiter entfernt von einem Frauenhaus verbraucht wird. Das könnte demnächst durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verboten werden.

In deutschen EEG gilt der privilegierte Eigenverbrauch dann nicht mehr als gegeben, wenn die Stromleitung öffentliches Straßenand quer. Mit den Vorschlägen wolle Deutschland der EU ein typisches Element seiner Gesetzgebung aufdrücken, kritisiert Manon Dufour von E3G. "Die Verhandlungen laufen noch, aber es sieht so aus, als ob Deutschland die Unterstützung von Großbritannien hat", berichtet sie. Ungarn, Griechenland und Portugal würden sich dagegenstellen.

Die europäischen Energieminister kommen am 18. Dezember zusammen, um ihre Position für die Trilogverhandlungen zu vier Richtlinien und Verordnungen im Winterpaket abzustimmen. sue

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.