Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom vom 1. Januar 2011 an noch einmal um 13 Prozent sinken wird. Diese Entwicklung hatte sich bereits vor einem Monat angekündigt, als die Agentur die Zubauzahlen bekannt gab. Das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Degression von 13 Prozent vor, wenn mehr als 6.500 Megawatt zugebaut wurden.
Maßgeblich für die Berechnung des Zubaus sind die Monate Juni, Juli, August und September. Der Zubau dieser vier Monate wird mit drei multipliziert. Bereits ohne Berücksichtigung des September wurde die Höchstgrenze deutlich überschritten, allein im Juni wurden der Bundesnetzagentur zufolge mehr als 2.000 Megawatt installiert. Von Januar bis September 2010 summierten sich die Neuinstallationen auf über 5.250 Megawatt.
Ab dem 1. Januar 2011 werden nun folgende Vergütungssätze für die Fotovoltaik gelten:
Anlage | =<30kW | 30-100kW | >100-1000kW |
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auf/an Gebäuden bzw. Lärmschutzwand | 28,74 ct/kWh | 27,34 ct/kWh | 25,87 ct/kWh |
Eigenverbrauch anteilig | 12,36 ct/kWh | 10,96 ct/kWh | 9,49 ct/kWh |
Eigenverbrauch anteilig | 16,74 ct/kWh | 15,34 ct/kWh | 13,87 ct/kWh |
Im Zuge der Veröffentlichung der aktuellen Zahlen hat die Bundesnetzagentur auf Veränderungen im Meldeverfahren hingewiesen. Ab sofort können Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen die Anlagedaten über das neue Meldeportal der Bundesnetzagentur online mitteilen. Bislang konnte das Formular zur Meldung dieser Anlagen nur per Brief, Fax oder E-Mail an die Bundesnetzagentur gesandt werden.
"Diese moderne, schnelle Datenübermittlung entlastet die Anlagenbetreiber deutlich. Ich rate den Anlagenbetreibern, jetzt das neue PV-Meldeportal zu nutzen. Sie erhalten dadurch zeitnah eine Bestätigung der Registrierung mit allen gemeldeten Daten", sagte der Präsident der Agentur Matthias Kurth. Das Meldeportal ist im Internet zugänglich unter bundesnetzagentur.de. 117sth
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