„Um das neue EU-Ziel bis 2030 zu erreichen, müssen die bestehenden Richtlinien überarbeitet und um höhere Zielvorgaben und geeignete Rahmenbedingungen ergänzt werden. Alle Mitgliedstaaten müssen den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und so den Anteil der Erneuerbaren-Energien am europäischen Energie-Mix deutlich erhöhen“, erklärt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Mit dem neu festgelegten Ziel einer Treibhausgas-Minderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 in der EU haben die europäischen Entscheidungsträger einen Pfad vorgegeben, der die Dekarbonisierung im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor schneller und stärker voranbringen muss.
Der Anteil der Erneuerbaren Energien müsse so festgelegt werden, dass er die Minderung der Treibhausgas-Emissionen effizient unterstützt. „Für das Jahr 2030 bedeutet das neue Minderungsziel einen EU-weiten Anteil von mindestens 45 Prozent Erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch. Dafür braucht es verbindliche Ausbau-Ziele für Erneuerbare Energien auch auf der nationalen Ebene“, führt Peter weiter aus.
Außerdem müssten laut Peter bestehende administrative und regulatorische Hürden beseitigt werden: „Genehmigungsverfahren, Ausschreibungen, Finanzierungsinstrumente und Marktdesign müssen auf ein auf Erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem ausgerichtet werden. Bürgerenergiekonzepte wie Energy Sharing und Community Modelle haben dabei eine wichtige Rolle und steigern auch die öffentliche Unterstützung für die Energiewende. Auf keinen Fall dürfen in die Richtlinie Anreize für die Nutzung von fossiler oder atomarer Energie aufgenommen werden – auch nicht als „Brücke“. Es geht darum, die Transformation hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien beschleunigt voranzutreiben und so den Klimaschutz und regionale Wertschöpfung zu fördern“, erklärt Dr. Simone Peter abschließend.
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) / Delia Roscher