Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Vorschlag enthält konkrete Fördersätze für KWK-Strom

Verband erweitert Vorschläge zum KWK-Gesetz

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung will 8 Cent Förderung für eine Kilowattstunde eingespeisten KWK-Strom.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hat seine Vorschläge zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes auf der Grundlage seines Positionspapiers vom April weiterentwickelt und an die Bundestagsabgeordneten, das BMWi, das BMUB und die Wirtschafts- und Umweltministerien der Bundesländer gesandt.

Bereits im April hatte der Verband gefordert, dass KWK-Bestandsanlagen, die ihren Strom in die allgemeinen Netze einspeisen, aus einem gesonderten Topf gefördert werden sollen. Diese Forderung werde von der überwiegenden Mehrzahl der Akteure in der Energiebranche mitgetragen, heißt es jetzt. Zudem sollen neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen, deren Strom eigengenutzt wird im gleichen Umfang wie bisher nach den Sätzen des KWK-Gesetzes 2012 gefördert werden.

Da das Bundeswirtschaftsministerium mittlerweile bereit sei, den KWK-Förderdeckel von bisher insgesamt 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro jährlich zu verdoppeln, stehe genügend Masse zur Verfügung, um sowohl eigengenutzten Strom als auch mit leicht erhöhten Fördersätzen die Einspeisung von KWK-Strom aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten Anlagen in das Netz weiterhin zu fördern, so der Verband. Als Fördersätze für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW schlägt er 5,41 Cent je kWh eigengenutzten KWK-Strom und 8 Cent je kWH ins Netz eingespeistem KWK-Strom vor.

Außerdem tritt der B.KWK für die Beibehaltung des Ausbauzieles für KWK-Anlagen zu einem Stromanteil der KWK an der Nettostromerzeugung von 25 Prozent ein (entsprechend rund 150 TWh/a). Die ökonomischen und ökologischen Chancen des Wärmemarktes in der Energiewende würden vor der Bundesregierung nach wie vor nicht genutzt, beklagt der Verband in seinem <link fileadmin user_upload downloads _blank zu>aktuellen Papier. Quelle: B.KWK / sth

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