Allmess, ein Hersteller von Wasserzählern und Anbieter der dazugehörigen Services, weist darauf hin, dass bis zu 1,5 Millionen Wärmezähler bis Ende 2013 in Deutschland eingebaut werden müssen, um der novellierten Heizkostenverordnung Rechnung zu tragen. Seit dem 1. Januar 2009 sei es für Besitzer von Neuanlagen ab zwei Wohneinheiten Pflicht, einen geeichten Wärmezähler für die Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung zu installieren, so Allmess. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013. Die verbrauchte Energiemenge über eine Formel aus der genutzten Warmwassermenge zu ermitteln, wie bislang üblich, ist ab sofort nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Mit dem Ultraschallwärmezähler CF-Echo II und dem Messkapsel-Wärmezähler Integral-MK MaXX bietet das Unternehmen zwei Modelle, die die Verbrauchserfassung verbessern. Beim CF-Echo II wird zur Registrierung des Volumenstroms anhand der Laufzeitdifferenz eines Ultraschallsignals die Strömungsgeschwindigkeit ermittelt. Daraus errechnet sich der Durchfluss. Das Volumenmessteil verfügt im Gegensatz zu mechanischen Zählern nicht über bewegliche Teile.
Auf die wohnungsweise Abrechnung ist der Integral-MK MaXX ausgelegt. Er hat ein Messkapsel-System, das einen schnellen Austausch der Kapsel erlaubt. Mit einem Gerät kann der gesamte Durchflussbereich von zirka drei Litern bis zu 1.200 Litern pro Stunde abgedeckt werden. pgl