Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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30 Prozent der Kosten der Maßnahme werden erstattet

Förderprogramm für Heizungsoptimierung startet

Heizungsoptimierung wird mit 30 Prozent gefördert. © Viessmann

Am 1. August startet ein neues Förderprogramm für Heizungspumpen und den hydraulischen Abgleich.

Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Heizungspumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. Hausbesitzer, die ab dem 1. August 2016 ihre Heizung auf Vordermann bringen, erhalten Fördergelder in Höhe von 30 Prozent der verauslagten Kosten.

Mit 30 Prozent bezuschusst der Staat den Austausch von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen – und das aus gutem Grund: Moderne Modelle sparen im Vergleich zu herkömmlichen Geräten bis zu 80 Prozent Energie ein. "Der Einbau einer neuen Pumpe kostet im Einfamilienhaus rund 350 Euro, sorgt aber für eine jährliche Ersparnis bis zu 150 Euro", erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ.

Auch bei der Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich erhalten Hausbesitzer eine Kostenerstattung von 30 Prozent. Zusätzliche Investitionen in energiesparende Technologien, wie voreinstellbare Thermostatventile, moderne Pufferspeicher oder Strangventile, intelligente Regelungen sowie die professionelle Einstellung der Heizkurve, werden zu gleichen Bedingungen gefördert.

Experten empfehlen, den Einbau einer neuen Heizungspumpe mit diesen Maßnahmen zu kombinieren. Das reduziert den jährlichen Energieverbrauch erheblich und sorgt durch eine Abstimmung der einzelnen Anlagenkomponenten für gleichmäßig warme Räume.

Die Förderung wird in zwei Schritten beantragt: Hausbesitzer erhalten vorab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Registrierungsnummer. Nachdem der Fachhandwerker die Maßnahmen durchgeführt hat, wird auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung, die nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten sollte, ist dafür meist ausreichend. Quelle: VdZ / pgl

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