Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, dann vor allem mit Umweltthermieanlagen (66 Prozent), die Luft oder Wasser die Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (18 Prozent), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen.
In der Gesamtheizleistung liegen die erneuerbaren Energien auch bei Neugebäuden allerdings nur auf Platz 2 hinter Gas. Es wird in 53 Prozent der Neubauten zum Heizen eingesetzt. Insgesamt könne jedoch das von der Bundesregierung in 2009 in Kraft gesetzte Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz erfüllt werden, schätzt der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC). Das Gesetz schreibt vor, dass bis 2020 mindestens 14 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs von Gebäuden durch regenerative Energien zu decken sind.
Diese ökologisch sinnvollen Heizsysteme stellen nach Erfahrung des VQC hohe Anforderungen an die Bauqualität. Selbst kleinste Verarbeitungsfehler bei der Bauausführung könnten sich schnell rächen. Handwerker müssten besonders darauf achten, dass Rohre und Leitungen mit hochwertigen Materialien abgedichtet werden.
In Häusern, die mit erneuerbaren Energie geheizt werden, muss laut VQC die vorgeschriebene Luftdichtheit laut Energieeinsparverordnung passend zur gewählten Lüftungsart gewährleistet sein. Bei Nichtbestehen eines Blower-Door-Tests könnten Sachverständige Leckagen orten und Mängel aufzeigen. Quelle: VQC / sue