Neuanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt und über zehn Megawatt zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten Strom, ergab die Einigung. Als Neuanlagen gelten KWK-Anlagen, die ab 2014 in Betrieb gingen. Vorher fiel gar keine Umlage an.
Für Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und zehn Megawatt fällt die Befreiung jetzt weg. Neuanlagen in der stromintensiven Industrie aber werden weiter nur 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es ebenfalls bei 40 Prozent EEG-Umlage, wenn sie weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen.
Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden 100 Prozent. Es soll dazu eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 beziehungsweise 2020 geben, zu der das Wirtschaftsministerium aber keine genaueren Angaben machte. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
Mit dem Auslaufen der beihilferechtlichen Regelung der EU zu Kraft-Wärme-Kopplungen bestand seit Anfang des Jahres die Gefahr, dass die volle EEG-Umlage fällig würde. Sie beträgt zurzeit 6,79 Cent pro Kilowattstunde.
Die Regelung sei ein wichtiges Ergebnis für die deutschen Unternehmen, sagte Altmaier. Die Vereinbarungen gelten vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission. Quelle: BMWi / sue