Der Marktanteil von Flächenheizungen steigt von Jahr zu Jahr. Dafür gibt es gute Gründe. Jens-Uwe Nieß, Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V., hebt besonders hervor, dass sich Flächenheizungen durch geringere Systemtemperaturen auszeichnen, wodurch sich Primärenergie einsparen lässt. Flächenheizungen sind Niedertemperaturheizungen mit einem Vorlauf-Temperaturniveau von 35 °C im Neubau und bis maximal 60 °C beim Altbau. Sie eignen sich besonders in Kombination mit regenerativen Niedrigenergiesystemen wie Wärmepumpen.
Zu den üblichen Arten von Flächenheizungen gehören Fußbodenheizungen, Wandheizungen und Deckenheizungen. Aufgrund der jährlich tausendfach verbauten Fußbodenheizung greifen Installateure gerne auf ihre Erfahrung und ihr handwerkliches Geschick zurück.
BSB-Experte Nieß mahnt aber zur Vorsicht: "Verlässt man sich zu sehr auf die Erfahrung, geschieht es hin und wieder, dass die vereinbarten Raumlufttemperaturen bei strengem Frost nicht erreicht werden. Sofern die Unterdeckung nicht ausgeglichen werden kann, zum Beispiel mit einem Kaminofen, ist ein teurer und aufwendiger Austausch des Heizestrichs die Folge."
Es komme auch vor, dass die auf der Fußbodenoberfläche eines Raums gemessenen Temperaturen um mehrere Grad voneinander abweichen. Dieser Effekt ist für den barfuß laufenden Bewohner unangenehm und wirkt sich negativ auf die Behaglichkeit aus. In Deutschland und Europa sind Anwendungsnormen zu beachten, hebt Nieß hervor. So ist vor der Montage immer eine Heizlastberechnung zu erstellen. Die per Software ermittelten Daten geben dem Installateur eine genaue Bauanleitung zum Beispiel hinsichtlich der Einteilung der Heizzonen, der Verlegeabstände der Heizleitungen oder der einzelnen Rohrleitungslängen bezogen auf die gewählte Auslegungs-Vorlauftemperatur.
Ebenso geregelt sind für den Installateur die baulichen Aspekte, angefangen vom tragenden Untergrund über Dämmschichten und Randdämmstreifen bis hin zur Verrohrung und Dichtheitsprüfung. Unverzichtbar ist der hydraulische Abgleich der Anlage. "Die hydraulische Einregulierung von Rohrleitungen in Gebäuden ist nicht nur eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit, sondern vom Verordnungsgeber in der EnEV eindeutig gefordert", so der BSB-Experte. Quelle: BSB / pgl