Vorwürfe der Heizungsbranche, es handle sich um einen Eingriff in die Freiheitsrechte, weist das Verkehrsministerium zurück. "Wenn durch zu viel Feinstaub die Gesundheit vieler Menschen massiv bedroht ist, ist der zeitweilige Verzicht auf die Nutzung von Komfortkaminen eine angemessene Antwort. Der Eingriff ist sehr moderat und verhältnismäßig, denn das Verbot gilt nur an Feinstaubalarm-Tagen und nur im Gemeindegebiet Stuttgart", so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Das Verbot gilt nur für Komfortkamine, die eine bereits vorhandene Heizung ergänzen und nicht den Grundbedarf an Wärme decken. Die etwa 20.000 holzbefeuerten Kamine und Öfen in Privathaushalten tragen nach Angaben des Landesumweltministeriums nach dem Straßenverkehr als zweitgrößter Verursacher relevant zur Feinstaubbelastung bei.
Die Verordnung gilt nicht für Heizungen, insbesondere nicht für moderne Pelletheizungen oder Systeme mit kontrollierter Verbrennung und Abgasreinigung. Ausnahmen gibt es nach einem jetzt ausgehandelten Kompromiss auch für Kamine der neuesten Generation. Damit umfasst die Verordnung Ausnahmen für die meisten seit 2015 installierten Öfen. "Für moderne Öfen gilt seit 2015 bundesweit ein neuer Grenzwert. Sie dürfen nur noch etwas mehr als die Hälfte der Menge Feinstaub ausstoßen wie vor 2015", erklärt Stefan Eisele, Präsident des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg.
Das Verkehrsministerium kündigte an, dass die Verordnung nun schnellstmöglich durch die Landesregierung verabschiedet werden könne und noch während der laufenden Periode des Feinstaubalarms in Kraft treten kann. pgl