Baden-Württemberg und das Saarland sind Vorreiterinnen bei der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Sie haben es bereits in eigene Verordnungen umgesetzt. Andere Länder sind zurückhaltend. Lediglich in Niedersachsen und Berlin sind diese Verfahren weit voran geschritten oder kurz vor dem Abschluss. Bei Bestandsgebäuden sind im Saarland, in Bremen und in Hamburg Vorhaben über eine verpflichtende Integration der erneuerbaren Energien angedacht und in Arbeit. Das ergab eine Umfrage des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR).
Das Bundesgesetz, das zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist, schreibt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in Neubauten vor. Daneben wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, für den Bereich der Sanierung selbst Regelungen für den Gebäude-Altbestand zu erlassen.
Aus Sicht des IWR-Direktors Norbert Allnoch zeigt die Umfrage, dass der regenerative Wärmemarkt in Schwung kommt, wenn auch sehr langsam. "Energiepolitisch lag und liegt der Fokus noch immer auf dem Stromsektor. Mit dem Wärmegesetz erhält nun auch der bisher vernachlässigte Wärmesektor wichtige Impulse, die es nun weiter zu nutzen gilt. Für den Verbraucher rechnen sich die Investitionen bei wieder steigenden Heizöl- und Gaspreisen sehr schnell und klimafreundlich sind diese Maßnahmen außerdem", sagt Allnoch. pgl