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EnBauSa-Glossar

Begriffserläuterungen

Glossar-Eintrag für

Bauabnahme

Begriff: Bauabnahme
Bedeutung:

Eine Bauabnahme erfolgt vor dem Einzug in das Haus.

Beschreibung:

Eine Bauabnahme erfolgt vor dem Einzug in das Haus. Der Bauherr übernimmt das Haus vom Bauleiter. So können beispielsweise Mängel am Bau noch festgehalten werden. Ist die Bauabnahme erfolgt, sollte der Bauherr sicher sein, dass er ein mangelfreies Haus übernommen hat.

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