Bundesrat stimmt Änderungen beim Mieterstrom zu

Sonderabschreibung Wohnungsbau ist verabschiedet

Sonder-Afa soll Bau ankurbeln. © EnBauSa.de

Private Investoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet.

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.

Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.

Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

"Die Zustimmung des Bundesrats ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gilt es, spätestens nach Ablauf der auf vier Jahre befristeten Sonderabschreibung das investitionsfreundliche Klima beizubehalten und die lineare AfA dauerhaft zu erhöhen. Die baupolitischen Herausforderungen gehören zu den großen Aufgaben dieser Dekade und müssen über langfristige Maßnahmen gestützt werden, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB). Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Änderungen beschloss der Bundesrat auch zum Thema Mieterstrom. Der Gesetzentwurf sei positiv, schließe aber nur Photovoltaik-Strom ein und Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus, kritisiert der Wohnungswirtschaftsverband GdW. Das müsse unbedingt nachgebessert werden. Darüber hinaus müsse es eine generelle Lösung der gewerbesteuerlichen Problematik geben: Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, würden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit (erweiterte Kürzung) des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig. "Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Ihr Vermietungsgeschäft darf durch ein Engagement bei der Energiewende aber nicht benachteiligt werden", so die GdW- Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser. pgl

 

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