Handwerkerrechnungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) kurz bevor viele Bundesbürger Ende Mai ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 abgeben müssen. Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind immerhin 1.200 Euro.
Voraussetzung ist, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, die per Überweisung bezahlt wurde. Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten. Allerdings können Handwerkerleistungen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Arbeiten nicht gleichzeitig öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Dazu zählen unter anderem zinsgünstige Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, beispielsweise aus der KfW-Förderung. Weitere Informationen gibt es im VPB-Ratgeber "Steuern Sparen mit Handwerkerrechnungen". Quelle: VPB / sth
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