Verschiedene Bereiche des Hauses oder der Wohnung können energetisch modernisiert werden: Wärmedämmung von Wänden und/oder dem Dach, Austausch von Fenstern, Optimierung der Heizung sowie Einbau von Lüftungstechnik. Dabei kann sich die energetische Modernisierung auf das ganze Haus oder nur einzelne Eigentumswohnungen beziehen. In beiden Fällen profitiert der Wohnungseigentümer von den Förderprogrammen der KfW. Zusätzlich stehen in einzelnen Bundesländern Landesförderprogramme zur Verfügung.
Die Verbraucherschützer raten dazu, einen unabhängigen Energieberater zu Rate zu ziehen. Damit meinen sie die eigenen Beratungsangebote, die durch Fördermittel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst werden. Eine Beratung zu Fördermitteln kostet dort 5 Euro.
Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen in der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden. Auch bei Maßnahmen, die nur eine Wohnung betreffen, kann Gemeinschaftseigentum berührt sein wie zum Beispiel bei einer Etagenheizung, die an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen ist.
Zur Beantragung der KfW-Förderungen ist ein Sachverständiger notwendig. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie die Bestätigung der Einhaltung der Förderbedingungen.
Zuschüsse beantragen Bauherren und Modernisierer online im KfW-Zuschussportal. Falls sich Modernisierungen auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, kann die Hausverwaltung stellvertretend für alle Eigentümer den Antrag stellen.
Kredite werden bei Banken und Sparkassen beantragt. Bei Krediten kann die Eigentümergemeinschaft den Antrag als Verband stellen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein werden Kredite für WEG durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.
Das Bafa fördert mit einem Zuschuss Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage. Dazu gehören der Austausch stromfressender Pumpen, der so genannte hydraulische Abgleich sowie zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent der Nettoinvestition. Quelle: VZBV / pgl