In einem Positionspapier vom 27. August 2010 formuliert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ihre energiepolitischen Forderungen an die Bundesregierung für das neue Energiekonzept. Kernthese ist dabei der Ruf nach erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, um die vorgegebenen Ziele für den Klimaschutz einhalten zu können. Diese beinhalten unter anderem die Reduktion von Treibhausemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990.
Für die Gebäudesanierung fordert die VZBV eine einheitlichere Gesetzgebung. Die Energiesparverordnung (EnEV), das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWK-G) sowie das Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz (EEWärmeG) sollen in einem Wärmegesetz gebündelt werden. Außerdem soll es unter anderem eine verlässliche und kontinuierliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen mit einem Anfangsvolumen von 5 Millionen Euro geben sowie einen Ausbau anbieterneutraler Energieberatung.
Unter anderem wird auch der europaweite Ausbau von erneurbaren Energien verlangt, dabei sollen unterschiedliche regionale Standorte ihre jeweiligen Potentiale nutzen. Bei der Fotovoltaik sollen die ausufernden Kosten jedoch durch Deckelung des Zubaus oder Verkürzung der Förderdauer gedeckelt werden. Grund ist der geringe Anteil der Fotovoltaik an der Gesamtstromerzeugung bei gleichzeitig sehr hoher finanzieller Förderung. Das geringe Kosten-Nutzen-Verhältnis und die garantierte Vergütung belaste die Strompreise auf lange Sicht erheblich so der Verband, der Fokus der Förderung sollte auf effizientere eneuerbare Energie verschoben werden. 117Paul-Jasper Dittrich/pgl