"In seiner jetzigen Form ist der Entwurf kaum dazu geeignet, den Umstieg auf Erneuerbare Energie zu beschleunigen, den es zum Erreichen der Klimaschutzziele dringend braucht", kritisiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter den Referentenentwurf. Für 4045 Unternehmen gilt demnach ab 2021 eine CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe. "Es ist längst überfällig, dass die Sektoren Verkehr und Gebäude einer CO2-Bepreisung unterliegen. Doch durch den viel zu geringen Preis werden die Schäden an Klima, Gesundheit und Umwelt auch weiterhin nicht abgebildet. Der ökonomische Anreiz, von fossil auf Erneuerbar umzusteuern, entfällt. Allen Klimaschutzbeteuerungen zum Trotz subventioniert der Staat damit auch in Zukunft fossile Energieträger, was für Erneuerbare Energien eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung darstellt."
Als problematisch beurteilt der BEE an dem Entwurf insbesondere, dass die Bundesregierung unbegrenzt Zertifikate zu festgelegten Preisen vergibt. Die über der EU-Quote liegenden Mengen sollen dann von Deutschland von anderen EU-Ländern, die Quotenüberschüsse erzeugen, zugekauft werden. Peter dazu: "Das ist so, als wenn die Bundesregierung selbst Geld drucken würde. Das ist ein schlechter Taschenspielertrick und hat mit seriöser und ehrlicher Politik wenig zu tun."
Ob ein Emissionshandel mit Fixpreis überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, wurde bereits im Vorfeld vom BEE und von weiteren Experten bezweifelt. Eine Antwort darauf bleibt das Bundesumweltministerium schuldig und begnügt sich im Referentenentwurf mit der lapidaren Feststellung, dass dies kein Problem darstelle. „Weil die beschlossene CO2-Bepreisung aus politischen Gründen nicht Steuer heißen darf, begibt sich die Bundesregierung sehenden Auges in eine ausgesprochen heikle verfassungsrechtliche Situation, die eine CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor erheblich gefährden und so den Klimaschutz in diesen Sektoren um Jahre zurückwerfen kann. Auch die Rückverteilung der CO2-Bepreisungseinnahmen über den EEG-Wälzungsmechanismus gefährdet den politischen Gestaltungsspielraum, da das EEG zur Beihilfe würde“, so Peter. Die Stiftung Umweltenergierecht habe zurecht auf eine konkrete Gefahr der Verfassungswidrigkeit hingewiesen, so der Verband weiter.
Eine zentrale Schwachstelle sei außerdem, dass der CO2-Preis in seiner jetzigen Form sozial ungerecht gestaltet ist, wie die Institute DIW und MCC erst kürzlich in zwei Gutachten aufzeigten. Mit den BEE-Vorschlägen – einer Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt und eine direkte, vollständige Rückvergütung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger über eine Klimaprämie – ließe sich hingegen ein rechtssicherer, sozial gerechter und ökologisch wirksamer Mechanismus bei der CO2-Bepreisung herstellen.
"Anstatt eines großen Wurfs bei der CO2-Bepreisung in allen Sektoren bleibt das Emissionshandelsgesetz im Klein-Klein stecken und produziert mehr Bürokratie als Treibhausgasminderung. In vielen Details wird deutlich, dass das Gesetz nicht umfassend durchdacht ist, was die angestrebte europäische Harmonisierung zum Ding der Unmöglichkeit machen dürfte. Zudem stellt sich die Frage der Verfassungskonformität. Es wäre eine Katastrophe, wenn die CO2-Bepreisung durch solche Fehler scheitern würde“, resümiert Peter. Quelle: BEE / sth