Bundesrat hat die Zustimmung verweigert

Steuerförderung für Gebäudesanierung liegt auf Eis

Bundesrat legt Veto gegen Steuerförderung ein. © Bundesrat / Sascha Radke

Der Bundesrat hat vorerst die Zustimmung für die im Klimapaket enthaltene Steuerförderung für die Gebäudesanierung verweigert. Noch 2019 soll aber eine definitve Entscheidung fallen.

Der Steuerförderung für die Gebäudesanierung droht eine erneute Hängepartie. Nachdem sie in vorherigen Anläufen bereits in der Länderkammer gescheitert war, hat nun der Bundesrat erneut ein Veto eingelegt. Sie kritisiert die zu hohen Kosten für die Länder.

Viele Akteure aus Industrie und Handwerk hatten vor allem vor einer erneuten Verzögerung gewarnt. "Der Zentralverband des Deutschen Handwerks appelliert an Bund und Länder, rasch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, so dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zum Jahresanfang 2020 beginnen kann", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke nach dem Stopp-Signal.

Planer, Architekten und Energieberater hatten sich zwar auch für die Steuerförderung ausgesprochen, aber die bislang geplante Art und Weise der Einführung kritisiert. Sie warnen vor sinkender Sanierungsqualität, denn die derzeit obligatorische Einbindung eines qualifizierten Energieeffizienzexperten soll bei der steuerlichen Abschreibung energetischer Sanierungen gefördert werden, aber nicht mehr zwingende Voraussetzung sein. Es sollen in Zukunft Fachunternehmererklärungen für das jeweilige Gewerk im Antragsverfahren ausreichen. „Das bislang bei der KfW-Förderung gängige Vier-Augen-Prinzip, bei dem ein Handwerker umsetzt und ein Energieberater plant und prüft, hat sich als Mittel der Qualitätssicherung hervorragend bewährt", begründet Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, die Kritik an der geplanten Neuregelung. pgl

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