Zum 1. April 2016 ändert die KfW ihr Förderprogramm "Energieeffizient Bauen". Außer den Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 gibt es neu das KfW-Effizienzhaus 40 Plus für Gebäude, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Das Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 wurde vereinfacht. Das Effizienzhaus 70 entfällt.
Der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser wurde verdoppelt von 50.000 Euro auf 100.000 Euro, außerdem gibt es die Möglichkeit einer 20-jährigen Zinsbindung. Alle Bauherren haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Leistungen bei einem Limit von 4.000 Euro.
Der Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus liegt bei 15 Prozent der Darlehenssumme und hat ein Limit von 15.000 Euro pro Wohneinheit. Beim KfW-Effizienzhaus 40 gibt es einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent der Darlehenssumme (Limit 10.000 Euro pro Wohneinheit) und beim KfW-Effizienzhaus 55 einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent der Darlehenssumme (Limit 5.000 Euro pro Wohneinheit).
Mit den neuen Förderbedingungen der KfW für energieeffiziente Wohngebäude ändert sich auch das Nachweisverfahren für Passivhäuser. Sie sind weiter förderfähig. Grundlage bleibt dabei das Planungstool PHPP. Ein Update des "Passivhaus-Projektierungspakets" steht zur Verfügung. pgl