Deutlicher Rückgang seit 2015

Sanierungsquote bei Eigentümergemeinschaften sinkt

Sanierung ist für Eigentümergemeinschaften kein Thema. © EnBauSa.de

Die Sanierung von Gebäuden, die Wohnungseigentümergemeinschaften gehören bleibt schwierig. Nach Zahlen des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) ist die Sanierungsquote seit 2015 deutlich gesunken.

Knapp 70 Prozent der geteilten Mehrfamilienhäuser wurde laut dem Branchenbarometer des DDIV vor 1979 errichtet und entsprechen in ihrem ursprünglichen Bauzustand überwiegend nicht den energetischen Standards der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. Die nachträgliche Wärmedämmquote ist dabei insbesondere bei WEG noch zu gering ausgeprägt. Noch dazu ist die Sanierungsbereitschaft geringer als früher. 

2017 ließen 35,2 Prozent der Befragten energetische Sanierungsmaßnahmen in durchschnittlich 4,7 Objekten durchführen. Damit hat sich die Sanierungsquote seit 2015 deutlich reduziert. Vor zwei Jahren beantworteten 44,2 Prozent der Befragten die Frage mit "Ja".

Die Gründe für die verminderte Sanierungstätigkeit im Vergleich zu 2015 lassen sich nicht eindeutig bestimmen. "Eine mögliche Ursache könnten erhöhte Kosten durch den voll ausgelasteten Bausektor sein, die zu einer Verschiebung anstehender Sanierungsmaßnahmen beitragen könnten" so der Verband.  Hinzu käme fehlendes Fachpersonal in den Verwaltungen, zu geringe Vergütungsmöglichkeiten für die Immobilienverwaltung und die fehlende Überzeugung der Wohnungseigentümer, dass energetische Sanierungsmaßnahmen von Vorteil sind.

79,2 Prozent der Befragten haben im Jahr 2017 keine Mieterstromprojekte durch Photovoltaikanlagen umgesetzt. Auch für das laufende Jahr sind die Planungen sehr begrenzt: 77,5 Prozent der Befragten planen 2018 keine Mieterstromprojekte in ihren Objekten.

Mit dem seit Juli 2017 bestehenden Mieterstromgesetz wird der Ausbau der Solarenergie auf Mehrfamilienhäusern unterstützt und gefördert. Insgesamt führt es aber noch nicht zu einer höheren Akzeptanz. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Strom auf dem Dach erzeugt wird und an Endverbraucher im Gebäude selbst oder in Gebäuden in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang geliefert wird. Dadurch können WEG-Mehrhausanlagen eigenen Strom produzieren und verbrauchen. Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Mieterstrom ist nicht nur auf Solarenergie beschränkt, sondern kann auch im Rahmen von Contracting-Modellen auf Basis anderer Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung angeboten werden. Quelle: DDIV / pgl

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