Die Energieagentur Nordrhein-Westfalen hat einen Internet-Rechner entwickelt, der über die Nutzungsvarianten erneuerbarer Energien sowie mögliche Alternativen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen für Neubauten informiert.
Wer Bauherr ist oder bald werden möchte, erhält wichtige Hinweise, wie sich an einem Neubau die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen lassen. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien zu fördern.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) soll bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent erhöht werden. Um dieses Ziel bundesweit zu erreichen, müssen Bauherren seit dem 1. Januar 2009 dafür sorgen, dass ein bestimmter Mindestanteil vom Wärmeenergiebedarf des neu errichteten Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Dem Eigentümer bleibt dabei die Wahlfreiheit, ob er eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung, eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe nutzen möchte.
Die Anforderungen des EEWärmeG lassen sich alternativ durch den Einsatz von Nah- und Fernwärme mit einem bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien, Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung oder durch einen verbesserten Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllen. pgl
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