Die Ausarbeitung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohn- und Nichtwohngebäude ist im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), der vor einem Jahr verabschiedet wurde, als ein Element der Energieeffizienzstrategie Gebäude vorgesehen.
"In einem ersten Schritt werden derzeit die Inhalte und methodischen Grundlagen für ein standardisiertes Verfahren zur Erstellung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude entwickelt", so die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Stand der Dinge. Praxistests sollen bereits im Frühjahr 2016 durchgeführt werden. Die Entwicklung standardisierter Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude werde unmittelbar nach der Markteinführung im Bereich der Wohngebäude erfolgen und die dort gewonnenen Erkenntnisse aufnehmen, so die Bundesregierung weiter.
Bei der Frage nach Sanierungskonzepten für Nichtwohngebäude blieb die Antwort relativ dünn. Um Planer beim energetischen Neubau von Nichtwohngebäuden zu unterstützen, sei im September ein Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude veröffentlicht worden, so die Regierung. Die im Leitfaden dargestellten technischen Versorgungslösungen seien in die mit dem NAPE beschlossenen neuen KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden eingeflossen. pgl