EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat bei einer Meisterfeier in Düsseldorf dafür plädiert, dass private Immobilienbesitzer Investitionen in höhere Energieeffizienz ihrer Gebäude direkt von der Steuer absetzen können. Derzeit ist dies bei privat genutzten Gebäuden nur für den Lohnkostenanteil möglich, nicht für Anlagen. Weitergehende Steuerförderung wurde vom Bundesrat abgelehnt, wird aber mittlerweile auch in Deutschland wieder diskutiert.
Oettinger erklärte, mit diesen Änderungen könne man die Sanierungsquote von derzeit einem auf drei Prozent erhöhen. Die Steuerförderung würde "wie ein kleines Konjunkturprogramm wirken. Die Handwerksbetriebe würden mehr verdienen, sie würden mehr Steuern zahlen, und Deutschland würde insgesamt weniger Geld für Energieimporte ausgeben", zitiert die Rheinische Post den Kommissar. Außerdem plädiert Oettinger dafür, den Ausbau von Solar- und Windstrom zu verlangsamen. Erst müssten neue Stromnetze gebaut werden, um regenerativ erzeugten Strom besser verteilen und Lastspitzen abfedern zu können. Quelle: Rheinische Post / pgl
Kommentare (1)
werner
at 01.06.2014Steuerabzug gemäß § 35 a EStG für eine vollständige energetische Sanierung und nicht nur für begrenzte Arbeitsleistungen ?
Das beweist, welchen populistischen Unsinn Herr Öttinger von sich gibt, aber da haben wir in unserer politischen Führung noch ein paar weitere Spezialisten. Herr Öttinger ist nicht der Erste, der etwwas fordert, wovon er keine Ahnung hat.
Einen Direktabzug von Steuern in Höhe von 10, 15 oder 20 Mrd. pro Jahr wird es sicher nicht geben, wenn ich den Beitrag korrekt interpretiere. Leider haben unsere Politiker bis heute noch nicht begriffen, dass alle finanziellen Anschübe bei energetischen Gebäudesanierungen sich mit Verzögerung um ein Mehrfaches rechnen. Zu diesen rechnerischen Beweis sind schon viele angetreten. Aber Mittelständler gehen leider nicht in Berlin aus und ein, das ist der Großindustrie vorenthalten.
Dabei gibt es bereits die steuerliche Abschreibung bei energetischer Modernsiserung seit vielen Jahren - sie gilt leider nur bei Vermietung. Es ist der Eigennutzer, der diese Abschreibung einer energetischen Modernisiserung innerhalb von bis zu 5 Jahren in gleichen Beträgen nicht in Anspruch nehmen kann. Ich habe noch keinen Beitrag gelesen, der sich mit diesem Thema beschäftigt und dabei auf diese eindeutigen Unterschied hinweist.