Derzeit sind die Zinsen für Kredite so niedrig wie schon lange nicht mehr. Das führt dazu, dass zahlreiche Bauherren überlegen, ob sie nun eine kreditfinanzierte Sanierung anpacken sollen. Die Interhyp nennt dazu folgende Varianten:
Darlehen über Bestandsbank oder neuen Anbieter
Ist ein Haus oder eine Wohnung weitgehend schuldenfrei, kann eine bereits bestehende Hypothek genutzt werden, um dort freie Grundschuldteile zu beleihen und so die Modernisierung zu finanzieren. Grundschuldeintragungen werden von den Banken meist mit günstigen Konditionen belohnt. Als Darlehensgeber kommen hier das bisherige Finanzinstitut, aber auch neue Banken in Frage. Entscheidend ist die am besten passende Lösung zu den besten Konditionen.
Wenn das Darlehen beim bisherigen Kreditgeber in Anspruch genommen wird, fallen keine Notarkosten für die Verwendung der bestehenden Grundschuld an, sofern freie Grundschuldbeträge für das neue Darlehen zur Verfügung stehen. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter müssen nur die Kosten für die Abtretung getragen werden. Das ist günstiger als eine Neueintragung. Das Fazit der Münchner Bänker: Diese Variante sei gut für Modernisierungen und Renovierungen, die keine energetische Sanierung darstellen und dementsprechend nicht vom Staat finanziell gefördert werden.
KfW-Förderprogramme
Sollten energiesparende Maßnahmen geplant sein, lohnt sich der Blick auf die zinsgünstigen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau: Je nach Modernisierungsart, damit verbundener Energieeinsparung sowie Zinsbindung und Laufzeit liegen die Zinssätze zwischen 1,10 bis 4,54 Prozent. Allerdings vergibt die KfW diese Förder-Darlehen mit Grundschuldeintragung nicht direkt, sondern nur über durchleitende Finanzinstitute. In Frage kommen hierbei die Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Wohnraum Modernisieren". Da der Erhalt der Darlehen an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft ist, sollten unabhängige Finanzierungsexperten zu Rate gezogen werden.
Nachrangdarlehen
Wie der Name bereits ahnen lässt, handelt es sich bei einem Nachrangdarlehen um einen Kredit, der die Gläubiger im Rückgriffsfall nur an zweiter, also nachrangiger Stelle bedient. Aus diesem Grund liegen die Kosten für diese Darlehen meist höher als bei grundbuchgesicherten Krediten. Dafür bieten Nachrangdarlehen sehr viel Flexibilität bei der Rückzahlung, da Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe vorgenommen werden können. Die Kreditsumme kann zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen. Nachrangdarlehen eignen sich nach Angaben der Interhyp für Modernisierer, die keine energetischen Vorhaben planen oder Mittel für außerplanmäßige Rückzahlungen erwarten. Die bis zu maximal 15 Jahre lange Kreditlaufzeit erlaubt eine geringe monatliche Belastung.
Ökokredit
Sind umweltschonende Um- und Ausbauten von bestehenden Wohnhäusern geplant, wie der Aufbau einer Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder auch die Errichtung eines Naturgartens, gibt es den Ökokredit. Modernisierungsmaßnahmen in einer Höhe von bis zu 40.000 Euro sind zu einem sehr günstigen Zinssatz finanzierbar. Dabei ist eine Grundschuldbesicherung nicht notwendig. Immobilienbesitzer können zwischen einer Laufzeit von einem bis zwölf Jahren wählen und während der Darlehenslaufzeit jederzeit Sondertilgungen in beliebiger Höhe vornehmen.
Fazit der Interhyp: Da die ökologische Verwendung nur durch das Kostenangebot und die Handwerkerrechnung nachgewiesen werden muss und keine Grundschuldbesicherung nötig wird, ist der Prüfungs- und Eintragungsaufwand minimal - bei gleichzeitig sehr günstigen Konditionen.
Ratenkredit
Ratenkredite sind zweckneutral, werden nicht im Grundbuch besichert und meist bereits wenige Tage nach Zusage ausgezahlt. Zudem fallen bei dieser Finanzierungsform keine Notar- und Grundbuchkosten an und die jederzeitigen Sondertilgungsmöglichkeiten gewähren höchste Flexibilität bei der Rückzahlung. Der Nachteil: Die Konditionen sind je nach Laufzeit um 2 bis 3 Prozentpunkte teurer als bei einem Darlehen mit Grundschuldbesicherung. Außerdem ist die laufende Rate deutlich höher, da Ratenkredite meist innerhalb von maximal 5 Jahren zurückgezahlt werden müssen. pgl